§ 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Fragen zur Nutzung, Features, usw..
tristar
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

Danke dir für deinen Input

Darf ich noch was fragen auf deine antwort hin:


ZitatBeginn:
(openWB Dimm- & Control-Kit – openWB 1)

DAs muss dann Bayernwerk verbauen?

Nein, Du bzw. Dein Elektriker - dieser muss die Verbindung zwischen VNB-Seite (RSE/FRE oder Steuerbox) und ANlage (Add-On-Platine oder Dimmkit) herstellen...

Zitat ende.

Damit die Steuerbox und die ObenWb kommunizieren können geht über dann über die Platine, richtig? Aber weiß hier schon jemand wie das geht?

und diese Kummunikation muss bereits ab dem Zeitpunkt bestehen ,ab dem ich die niedrigeren Netzentgelte beanspruche?

richtig?


Besten Dank
tristar
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

IMG_5002.jpeg
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]Guten Abend zusammen

Denkt ihr mein Zählerschrank hat noch Platz für das Steuergerät?--->Das Bild vom Zählerschrank seht ihr im Link
IMG_5002.jpeg
(776.15 KiB) Noch nie heruntergeladen
Oder kann man den ganz alten und nicht mehr benötigten RSE nutzen, ganz rechts im Bild

Anders gefragt, kommt vom Bayernwerk jemals einer vorbei, wenn der Zähler und Steuergerät schon verbaut sind?

Besten Dank
Zuletzt geändert von tristar am Di Aug 20, 2024 12:53 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

Das Dimmkit wird per LAN angeschlossen und kommuniziert so mit der openWB. Auf der anderen Seite gibt es einen potentialfreien Kontakt, der mit der Steuerbox bzw. dem Rundsteuerempfänger verbunden werden muss. Klingeldraht reicht, es kann aber sein, dass der VNB da ein besonders spezifiziertes Kabel haben will. Das Dimmkit sollte also in der Nähe des Zählerschranks oder vielleicht sogar im Zählerschrank auf Hutschiene verbaut werden. Ergo: Zählerschrank oder die Nähe davon braucht LAN.

Ich als interessierte elektrotechnische Hilfskraft würde sagen, in deinem Zählerschrank ist genügend Platz. Maßgeblich ist aber eher der Elektriker, der das alles da einbauen soll.

Und ob da jemand vom Bayernwerk vorbeikommen will, kann Dir wohl nur das Bayernwerk sagen.
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tristar
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

Gero hat geschrieben: Fr Aug 16, 2024 1:43 pm Ob das mit dem neuen Zähler von octopus so einfach klappen wird, wird man sehen.

Technisch gesehen ist es einfach:
Jemand muss zu dem Zähler die dazugehörige Steuerbox installieren und die muss mit dem DimmKit verbunden werden. Aktuell macht die openWB die Ladung aus, statt sie zu dimmen. Meld' dich hier, wenn alles angeschlossen ist, dann geht's sicherlich schneller mit der Implementierung des dimmens. Aktuell hat das noch keiner installiert.

Formal ist das alles viel komplizierter. Zuallererst muss der VNB - also das Bayernwerk - von der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und der real existiernden Steuerbarkeit erfahren. Mail müsste reichen und damit müsste es eigentlich schon genug sein, um von den reduzierten Netzentgelten profitieren zu können. Das Bayernwert müsste nun auf den Messstellenbetreiber zugehen und ihn nach der Steuerbarkeit befragen oder ggf. in Auftrag geben. Das ist bei Dir nun octopus bzw blue metering als sub von octopus. Da tut sich das Bayernwerk bestimmt schwerer, als wenn es selbst als MSB auftreten würde. Von daher wäre es sicherlich hilfreich, wenn Du bei octopus die Steuerbarkeit (die oben erwähnte Steuerbox) mit beauftragst. Irgendein dem Bayernwerk bekannter Elektriker müsste dann die Steuerbox mit dem Dimmkit verbinden. Weil die Steuerleitung ja keine 230V sind, müsstest das eigentlich auch Du dürfen, aber das Bayernwerk glaubt einem Elektriker sicherlich eher, dass so etwas installiert wurde, als Dir. Da das ImSys ja von einem offiziellen Elektriker installiert wird, wäre es praktisch, wenn er das in einem Zug mitmachen würde.

Lass mal wissen, wie es so läuft.

Es gibt noch einen Thread, in dem das alles diskutiert wird:

viewtopic.php?t=8019

Hey lieber Gero,

auch dir vielen Dank für den Input, ich auf deinen Hinweis hin Octupus angefragt ob diese nicht gleich die Steuerbox anschließen können:

Die Antwort:
"
Aktuell gibt es noch keine flächendeckend einsetzbare zertifizierte Steuereinrichtung, weshalb das auf der Hardwareseite noch nicht umgesetzt werden kann.

Sie als Kunde können aber schon von der Netzentgeltreduzierung profitieren. Sie müssen Ihre Verbrauchseinrichtung nur entsprechend beim Netzbetreiber anmelden "

Das bedeutet ich muss wieder warten bist der MSB mal das Steuergerät verbaut, oder?
ODer wie war es bei euch als ihr euer SMartmeter bekommen habt wurde da eine Steuervorrichtung mitverbaut?
Vielen vielen Dank
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

Hier hat noch keiner ein IMSys mit Steuerbox. Du wärst der erste gewesen.

Das mit dem Anmelden beim Netzbetreiber kann ganz einfach sein: Mail dahin schicken. Oder das Formular auf dessen Homepage ausfüllen, wenn es denn eins gibt. Oder es wird halt komplizierter, da ist Ausdauer angesagt. Ich weiß nicht, ob das hier schon einer geschafft hat, die vergünstigten Netzentgelte zu bekommen. Eine Bestätigung vom VNB "Ja, wir haben ihrem Stromlieferanten ihren Anspruch auf vergünstigte Netzentgelte nach §14 EnWG mitgeteilt" scheint unüblich zu sein. Zumindest hat sich hier noch keiner gemeldet, der so etwas erhalten hat. So warten aktuell hier alle auf die erste Stromrechnung und lassen sich überraschen, wie die so aussieht.
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

Hey zusammen,

Ich könnte über octupus Energie bzw Blue metering einen intelligenten Zähler bekommen.

Vertrag 2 Jahre

Macht es von den Gebühren einen Unterschied im Vergleich zu Bayernwerk?

Ich kenne mich leider nicht aus

Dankeschön
Schönen Sonntag
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

Ja, macht es. Octopus nimmt nur ein paar ct für den Zähler und scheint die Regulierung seitens der BNetzA nicht zu kennen. Die Frage, was mit dem Preis wird, wenn der Stromliefervertrag beendet wird und der Messtellenvrrzrsg weiterläuft - beide haben ja unterschiedliche Mindestlaufzeiten - ist bei mir noch in Klärung. Auch die Frage, inwieweit die App-Steuerung, die ja im Sommer beim PV-Laden unnötig ist, verpflichtend ist, harrt noch der Antwort.

Eine Steuerbox gibt es nocht, weil das Verfahren der Ansteuerung nicht klar ist. Ob der installierende Elektriker von octopus nun Willens ist, dem VNB die technische Bereitschaft zur Steuerbarkeit einer StVE zu bescheinigen, ist ebenso noch unklar.

Das octopus Angebot mit der App und dem Zeitfenster 0:00-5:00 ist wohl von Leuten ausgeheckt worden, die weder PV haben noch §14 für Wallboxen kennen. Obwohl es ja seit Jahresbeginn Pflicht ist. Startup halt. Man wächst mit der Zeit in sein Geschäft hinein und klärt essentielle Fragen auf dem Weg dorthin. :)
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

Hey Gero Dankeschön dir.

Stimmt das würde mich auch betreffen bei pv und Tarif Intelligent Go und pv im Sommer.

Das mit Vertragslaufzeit octopus und Vertragslaufzeit messtellenbetreiber macht mir tatsächlich Sorge, falls ich mal wechseln sollte da fürchte ich höhere Kosten.

Hat hier jemand eine Erfahrung wie lange das Bayernwerk braucht wenn ich diese mit dem Zähler beauftragen würde

Dankeschön

Schönen Sonntag
tristar
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von tristar »

Ist das so richtig ich habe dann immer eine weitere Vertragspartei wenn ich bei bluemeetering richtig
Sonst wäre alles beim Bayernwerk oder

Dankeschön

Beste Grüße
Gero
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Beitrag von Gero »

Das Problem mit dem Bayernwerk wird womöglich sein, dass sie zeitnah kein IMSys liefern können, weshalb octopus ja den Weg geht, den eben selbst in Auftrag zu geben. Und sie sind so interessiert an neuen Kunden, dass sie sogar die extra-Kosten übernehmen.

Wenn das Bayernwerk weiterhin MSB bleibt, werden sie vermutlich nach den regulierten Preisen der BNetzA abrechnen und octopus ist einfach nur dein Stromlieferant. Fraglich ist halt auch, ob octopus vom Bayernwerk auch die Ablesedaten bekommen kann. Sprich, ob die notwendigen IT-Schnittstellen vom IMSys zum Bayernwerk(MSB) zum Stromlieferanten schon existieren. Da denke ich mal, ist octopus mit blue metering schon passend aufgestellt.

Schlimmstenfalls hast Du mit octopus halt einen MSB-Vertrag mit den regulierten Kosten. Ob die allerdings eine Schnittstelle zu deinem nächsten Stromlieferanten haben, kann heute natürlich noch keiner sagen.

Mir geht es bei meiner Nachfrage in erster Linie darum, ob ich mit meiner geplanten Nutzung mich vertragskonform verhalten kann, also an den reduzierten Nachttarif auch drankomme. Die nächtlichen 17,8ct/kWh sind weniger als das, was ich bei tibber/awattar sogar bei negativen Strompreisen bekommen würde. (Liegt an den hohen Nebenkosten)
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