Okay - also waren meine Mails (in denen alle Daten enthalten waren) hinfällig und weil sie erst so spät beantwortet wurden (oder garnicht) bekomme ich die Reduzierung der Entgelte auch erst ab künftig irgendwann, wenn der Installateur die Anmeldung vorgenommen hat...ID4U hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 7:08 am
Ohne Kommunikation geht es natürlich nicht. Denn Du musst die SteuVE ja anmelden. Und in dem Zug Abrechnungsmodul, Anbindungsart und Steuerugsart etc. auswählen. Viele VNB haben dafür ein Formblatt. Meist muß der Installateur dies unterschreiben. Oder es gibt entsprechende Onlineportale. Da eine Anmledung von SteuVE ab dem 1.1.2024 Pflicht ist muß das auch bei Deinem Netzbetreiber möglich sein.
Und wenn gar nichts zu finden ist: Dann formlos mit Angabe der o.g. Daten anmelden und dies entsprechend dokumentieren.
BTW: Für Westnetz siehe hier: https://www.westnetz.de/de/energie-verb ... -14-a.html
Naja - Westnetz hat das m.E. verrechnet - aber nicht das Netzentgelt, sondern die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Das hab ich verwechselt, sorry... Insofern ist die Forderung von Westnetz wohl auch korrekt gewesen...ID4U hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 7:08 am P.S. Die Einspeisevergütung der PV hat überhaupt nichts mit der Netzentgeltreduzierung nach §14a zu tun. Daher kannst Du das nicht gegeneinander aufrechnen. Das komplizert das Ganze nur unnötig. Und mit Messart/Messkonzept hat das ebenfalls überhaupt nichts zu tun.