Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Philip
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Philip »

ID4U hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 7:08 am
Ohne Kommunikation geht es natürlich nicht. Denn Du musst die SteuVE ja anmelden. Und in dem Zug Abrechnungsmodul, Anbindungsart und Steuerugsart etc. auswählen. Viele VNB haben dafür ein Formblatt. Meist muß der Installateur dies unterschreiben. Oder es gibt entsprechende Onlineportale. Da eine Anmledung von SteuVE ab dem 1.1.2024 Pflicht ist muß das auch bei Deinem Netzbetreiber möglich sein.

Und wenn gar nichts zu finden ist: Dann formlos mit Angabe der o.g. Daten anmelden und dies entsprechend dokumentieren.

BTW: Für Westnetz siehe hier: https://www.westnetz.de/de/energie-verb ... -14-a.html
Okay - also waren meine Mails (in denen alle Daten enthalten waren) hinfällig und weil sie erst so spät beantwortet wurden (oder garnicht) bekomme ich die Reduzierung der Entgelte auch erst ab künftig irgendwann, wenn der Installateur die Anmeldung vorgenommen hat...
ID4U hat geschrieben: Di Apr 29, 2025 7:08 am P.S. Die Einspeisevergütung der PV hat überhaupt nichts mit der Netzentgeltreduzierung nach §14a zu tun. Daher kannst Du das nicht gegeneinander aufrechnen. Das komplizert das Ganze nur unnötig. Und mit Messart/Messkonzept hat das ebenfalls überhaupt nichts zu tun.
Naja - Westnetz hat das m.E. verrechnet - aber nicht das Netzentgelt, sondern die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Das hab ich verwechselt, sorry... Insofern ist die Forderung von Westnetz wohl auch korrekt gewesen...
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Ich habe bei meinem Netzbetreiber sofort im Januar 2024 die Anmeldung selbst gemacht (als Betreiber einer Wallbox über das Netzanschlussportal). Dort konnte ich bereits sämtliche relevanten Daten zu § 14 a angeben.

Etwa ein halbes Jahr später (ich hatte nachgefragt da es keinerlei Rückmeldung gab) sollte ich dann auf einmal ein Formular ausfüllen. Das habe ich mit dem DEUTLICHEN Hinweis das ich meine Anmeldung ja bereits im Januar 2024 übermittelt habe auch noch einmal gemacht.

Auf dem Formular gab es zudem ein Unterschriftsfeld für den Installateur. Dort habe ich hingeschrieben das keine Arbeiten eines eingetragenen Installateurs erforderlich waren. Wurde so akzeptiert. Seit Anfang 2025 bekomme ich nun meine reduzierten Netzentgelte. Meine rückwirkende Erstattung für 2024 habe ich kurze Zeit später dann auch erhalten (jeweils über meinen Stromlieferanten Tibber).
AlexSE
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von AlexSE »

Guten Tag Zusammen,

System:
- SolarEdge + SolarEdge Batterie
- openWB series2 standard+

Auch ich interessiere mich für §14a Modul 1 und 3 und wollte gerne wissen, ob aktuell an einer Unterstützung des Solar Edge One Controllers gearbeitet wird?
Ich habe mir diesen schon zu Test und Bastelzwecken besorgt, um zu verstehen wie hier die Kommunikation zwischen den beiden ablaufen könnte, oder was noch hinzu programmiert werden müsste.
Leider konnte ich in diesem Thread nichts dazu finden.

Vielen Dank & weiterhin allen einen schönen Tag :-)
Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Eine Antwort von westnetz! Nach über 14 Monaten nun die Auskunft:
die Anmeldung von Anlagen nach §14a ist für Ihren Inst nun möglich.

Der Inst. kann in seinem Portal die Anlagen auf den jeweiligen Zähler anmelden.
Das ist natürlich das Portal von westnetz und nicht das des Inst, was die da meinen. Aber gut, dann mache ich mich mal auf die Suche nach einem Inst, der Willens ist, das da einzutippern. Oder gibt es da eine Verpflichtung, dass das der VNB selbst machen muss? Das wird dann ja vermutlich ein Fall für die Schlichtungsstelle.
openWB-series2, openWB-Buchse, E3/DC S10pro+19.5kWh, 30kWp Ost-Süd, Model 3 und Ion
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