Dann ist deine Rechtsauffassung hinsichtlich der GPL 3 falsch. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder geltende Lizenzen einfach ändern könnte wie er Lust und Laune hat. Die GPL 3 definiert wie Software genutzt, verändert und vertrieben werden darf. Das kann nicht einfach geändert oder angepasst werden. Nutzungsbedingungen die der GPL 3 widersprechen sind nicht zulässig. Dafür gibts andere OpenSource Lizenzmodelle. Ich habe openWB schonmal gesagt, dass sie das rechtlich prüfen lassen sollten, denn die bewegen sich da auf ganz dünnem Eis.Gero hat geschrieben: Fr Jul 18, 2025 6:47 am Aber ich sehe keine Grund, dass die GPL3 so ausschließlich im originalen Wortlaut gelten muss und nicht erweitert oder gekürzt werden darf.
Die GPL 3 gibt jedem das Recht z.B. einen Fork zu erstellen und die Unterstützung für weitere Wallboxen einzubauen. openWB könnte nichts dagegen machen. Man dürfte sogar die Nutzungsbedingungen entfernen. Einzig relevant: Auch der Fork muss dann unter der GPL 3 veröffentlicht werden.