Wie soll das gehen? Nur bei Nodul 2 wird ein eigener Zähler für die SteuVE benötigt. Modul 1 ist pauschal und bei Modul 3 wird doch der Zähler an EVU-Punkt genutzt. Wenn man für Modul 3 ein eigenes Smartmeter für die SteuVE braucht, rechnet sich das vermutlich genauso wenig wie für die meisten das Modul 2.QuisaZaderak hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 12:47 amEs zählen dabei nur dir kW von steuerbaren Eimrichtungen (Wallbox, WP usw).
Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Mal nochmal zurück zu Westnetz: wie könnte diese Steuerung über EEBus denn mit der openWB umgesetzt werden - ist das in Planung?
Und versteht Ihr, was bedeutet, dass die 14a-Regelung für Anlagen, die vor dem 31.12.24 installiert wurden, nur bis Ende 2029 gilt und dann ausläuft?
Muss nochmal checken, wo ich das gelesen hab...
Und versteht Ihr, was bedeutet, dass die 14a-Regelung für Anlagen, die vor dem 31.12.24 installiert wurden, nur bis Ende 2029 gilt und dann ausläuft?
Muss nochmal checken, wo ich das gelesen hab...
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Das intelligente Messsystem erkennt Verbraucher 4,2kW und größer.Gero hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:06 amWie soll das gehen? Nur bei Nodul 2 wird ein eigener Zähler für die SteuVE benötigt. Modul 1 ist pauschal und bei Modul 3 wird doch der Zähler an EVU-Punkt genutzt. Wenn man für Modul 3 ein eigenes Smartmeter für die SteuVE braucht, rechnet sich das vermutlich genauso wenig wie für die meisten das Modul 2.QuisaZaderak hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 12:47 amEs zählen dabei nur dir kW von steuerbaren Eimrichtungen (Wallbox, WP usw).
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
JaPhilip hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:26 am Mal nochmal zurück zu Westnetz: wie könnte diese Steuerung über EEBus denn mit der openWB umgesetzt werden - ist das in Planung?
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Und wie unterscheidet es denn den Verbrauch eines Saunaofens von dem des E-Herds und der Wallbox und Wärmepumpe und des Speichers, der aus dem Netz geladen wird?QuisaZaderak hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:35 amDas intelligente Messsystem erkennt Verbraucher 4,2kW und größer.Gero hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:06 amWie soll das gehen? Nur bei Nodul 2 wird ein eigener Zähler für die SteuVE benötigt. Modul 1 ist pauschal und bei Modul 3 wird doch der Zähler an EVU-Punkt genutzt. Wenn man für Modul 3 ein eigenes Smartmeter für die SteuVE braucht, rechnet sich das vermutlich genauso wenig wie für die meisten das Modul 2.QuisaZaderak hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 12:47 amEs zählen dabei nur dir kW von steuerbaren Eimrichtungen (Wallbox, WP usw).
Ich halte das für technisch unmöglich. Vor allem, wenn die Wallbox als SteuVE angemeldet ist, der Saunaofen aber nicht.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Modul 3 hat Zeitvariable Netzentgelte, die Dich motivieren sollen, generell Deinen Verbrauch in die Zeiten niedriger Netzentgelte zu legen.QuisaZaderak hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:35 amDas intelligente Messsystem erkennt Verbraucher 4,2kW und größer.Gero hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:06 amWie soll das gehen? Nur bei Nodul 2 wird ein eigener Zähler für die SteuVE benötigt. Modul 1 ist pauschal und bei Modul 3 wird doch der Zähler an EVU-Punkt genutzt. Wenn man für Modul 3 ein eigenes Smartmeter für die SteuVE braucht, rechnet sich das vermutlich genauso wenig wie für die meisten das Modul 2.QuisaZaderak hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 12:47 amEs zählen dabei nur dir kW von steuerbaren Eimrichtungen (Wallbox, WP usw).
Ohne eine getrennte Messung kann auch ein iMSys nicht erkennen, welcher Verbraucher was verbraucht. Es erhält alle 15 Minuten einen Zählerstand, der übermittelt wird. Wenn ich meine SteuVE nur 5 Minuten an habe, würde sie ja gar nicht berücksichtigt werden. Der Herd/Backofen, Durchlauferhitzer oder andere Verbraucher, die zusammen mehr als 4,2 kW verbrauchen, aber keine SteuVE sind schon?
Das fällt wohl unter die klassische Gerüchteküche, hier steht nix davon:
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... 7_14a.html
openWB Series 2 Standard+, SW-Version 2
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Für steuerbare Verbraucheinrichtungen die vor dem 01.01.2024 installiert wurden (Die wurden in bestimmten Zeiten abgeschaltet, war auch §14a EnWG), gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028, nach der sie auch gedimmt werden müssen und nicht mehr abgeschaltet werden dürfen:Philip hat geschrieben: Fr Okt 03, 2025 6:26 am Und versteht Ihr, was bedeutet, dass die 14a-Regelung für Anlagen, die vor dem 31.12.24 installiert wurden, nur bis Ende 2029 gilt und dann ausläuft?
Muss nochmal checken, wo ich das gelesen hab...
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... tikel.html
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
super cool. Wenn Du bei Gelegenheit ein paar mehr Details nennen könntest - wann wird's das geben, was wird's kosten, wie wird's umgesetzt und was muss ich dafür vorhalten / tun, dann ist das klasse...
Vielen Dank!
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Wenn Du bei Gelegenheit ein paar mehr Details nennen könntest
nächstes Release ist geplant.wann wird's das geben,
Nichts.was wird's kosten,
Wir empfangen von der Steuerbox per EEBUS das Dimm Signal.wie wird's umgesetzt und was muss ich dafür vorhalten / tun
Heißt du kannst das schon jetzt von der Steuerbox per Kontakt über das Dimm&Control kit empfangen oder künftig dann über EEBUS.
Jenachdem welche SteuVe da noch dran hängen brauchst ggf. dennoch das Dimm&Control Kit um die nachfolgenden SteuVe ansprechen zu können.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Das klingt super - ich bin gespannt. Heißt aber: Steuerung über Netzwerk, kein extra Kabel zur openWB nötig, kein extra Dimm-Kit o.Ä. im Schaltschrank.
Danke!
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