Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Philip
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Philip »

Hm - mein Elektriker hat auf meinen Wunsch hin Modul 1 angemeldet, kürzlich erst (ich wollte das ja schon seit Anfang '24, aber ohne Erfolg). Das ging nun scheinbar. Ich hätte aber gerne Modul 3. Ein iMSys ist vorhanden, Steuerbarkeit aber nur in der Theorie (kein DimmKit etc.).

Ich werde nächste Woche mal dort anrufen und versuchen, Modul 3 selbst anzumelden. Meine Einstellung ist eh: wenn Westnetz dann tatsächlich steuern will, ist das OK. In der Praxis werden sie's kaum machen (weil ich keinen Strom zu Hochlastzeiten beziehe) und was auch immer für die Steuerbarkeit nötig ist, wird schon nicht die Welt kosten...
Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Mein Elektriker hat die Anmeldung von Modul 1 leider nicht gemacht, mit Hinweis auf die TABs von westnetz. Nun warte ich auf einen Termin mit dem nächsten Elektriker, der das vielleicht ohne Umbau der Hauptverteilung machen will. Weil westnetz j neh nicht steuern kann ohne dass sie ein ImSys einbauen, sollte auch nir westnetz ein Problem damit haben, Geld zu zahlen ohne dass sie eine Leistung einfordern. Wie wir ja mittleriweile wissen, baut westnetz frühestens ab 2026 ImSys ein…und wann dann Bestamdsanlagen drankommen, steht in den Sternen. (Und gerade bei den Bestandsanlagen stellt sich nicht wegen des Zählers, aondern wegen der Steuerbox und ihrer vorgeschriebenen Einbauposition auch wieder die Frage nach der Notwendigkeit des Umbaus der HV)

Bezüglich Modul 3 ist mein Verständnis, dass das ohne ImSys nicht geht, denn da bekommst du ja eine Gutschrift basierend auf deinem zeitabhängigen Stromverbrauch am Jahresende. Und das geht halt nicht, ohne dass man den Stromverbrauch zeitabhängig misst. Pauschal Geld zu zahlen wie in Modul 1 dahingegen geht durchaus.
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aiole
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von aiole »

Gero hat geschrieben: Sa Okt 11, 2025 6:32 am ... (Und gerade bei den Bestandsanlagen stellt sich nicht wegen des Zählers, aondern wegen der Steuerbox und ihrer vorgeschriebenen Einbauposition auch wieder die Frage nach der Notwendigkeit des Umbaus der HV)...
Sehe ich im Bestand genauso.
Vielleicht kommt ja mal noch jemand auf die Idee, SMGW und Steuerbox so kompakt zu verheiraten, dass die Einheit dort sitzen kann, wo jetzt das SMGW an den Digitalzähler geflanscht wird.
Aus E-Lobbysicht aber vermutlich unerwünscht, gerade WEIL man dann den ganzen Schrank nicht teuer umbauen kann.
openWB
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von openWB »

Wenn ein Feld im OAR (oberer Anschluss Raum) nicht gegeben ist, wird wohl oder übel ein Umbau fällig.
Wie es bei Anschaffung von PV oder sonstigen Änderungen auch früher erforderlich war.
In meinen Augen auch nicht schön, darf ja eigentlich nichtmal in einem Kundenfeld montiert werden.
Vielleicht denkt ja doch jemand mit und eine praxistaugliche Lösung wird angeboten.
Supportanfragen bitte NICHT per PN stellen.
Hardwareprobleme bitte über die Funktion Debug Daten senden mitteilen oder per Mail an support@openwb.de
Gero
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Nun, um mal philosophisch zu werden...da macht der Gesetzgeber -- vermutlich waren da die VNBs nicht ganz unbeteiligt -- ein Gesetz zum Netzschutz und erweitert die Befugnisse der VNB dadurch, dass sie im privaten Bereich Lasten abwerfen dürfen. Und genau diese VNB, die da geschrien haben, mit den Netzen (also ihrem GeschäftsgegenstandI) überfordert zu sein, mauern nun mit ihren Mitteln, den TAB, gegen die Durchführung dieses Gesetzes. Das ist ja an Schizophrenie eigentlich nicht zu überbieten.

Und: Gerade hat man in Wohngemeinschaften es geschafft, die Installation von Wallboxen zu vereinfachen, machen die TABs ein Nachrüsten von Wallboxen es besonders kostspielig. Denn möchte man eine Wallbox installieren, reichte früher ein Kabel. Nun muss eventuell zusätzlich die Hauptverteilung für einen deutlich vierstelligen Betrag umgebaut werden. Hilft der politisch gewollten Elektromobilität nun kein Stück.

Dass die VNB mit ihren TABs gegen den Willen des Gesetzgebers handeln, sieht man auch an der Stelle, an der westnetz bei PV-Anlagen über 30kWp eine Wandlermessung vorschreibt. Wandlermessung macht man, wenn man hohe Ströme, also mehr als 80A oder 100A messen möchte. Wandlermessung, gemacht im Sinne der TABs der VNB kostet fünfstellig. Nur mal zur Erinnerung: 100A*3*230 sind 69kVA, also mehr als doppelt so viel, wie eine 30kWp-Anlage im Labor zu liefern in der Lage ist. Man kann da ja fast den Eindruck bekommen, als ob westnetz keinen PV-Strom in seinen Netzen haben wollte.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Fritzmaddin »

Gero hat geschrieben: Sa Okt 11, 2025 2:16 pm Dass die VNB mit ihren TABs gegen den Willen des Gesetzgebers handeln, sieht man auch an der Stelle, an der westnetz bei PV-Anlagen über 30kWp eine Wandlermessung vorschreibt. Wandlermessung macht man, wenn man hohe Ströme, also mehr als 80A oder 100A messen möchte. Wandlermessung, gemacht im Sinne der TABs der VNB kostet fünfstellig. Nur mal zur Erinnerung: 100A*3*230 sind 69kVA, also mehr als doppelt so viel, wie eine 30kWp-Anlage im Labor zu liefern in der Lage ist. Man kann da ja fast den Eindruck bekommen, als ob westnetz keinen PV-Strom in seinen Netzen haben wollte.
Na ganz so wild ist dann auch die Westnetz nicht. Die 30kW (nicht kWp!) bzw. 44A sind die maximale Leistung, die von den normalen direktmessenden Zählern verdaut werden können. Dementsprechend gilt das für alle VNBs.

Tatsächlich ist die Westnetz noch relativ harmlos... da gibt es deutlich schlimmere, vor allem bei den Stadtwerken macht jeder, was er meint zu wollen...

Gewandelte Grüße,
Martin
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Fritzmaddin hat geschrieben: Di Okt 14, 2025 2:52 pm Die 30kW (nicht kWp!) bzw. 44A sind die maximale Leistung, die von den normalen direktmessenden Zählern verdaut werden können. Dementsprechend gilt das für alle VNBs.
Da hat sich dann aber der Elektriker ganz wild vertan. Er meinte, dass ab einer installierten PV-Nennleistung von 30kWp (ja, kWp und nicht kW) Wandlermessung gefordert wird. Selbst auf meinen Einwurf hin, dass das ja wohl ein bisschen überdimensioniert ist, weil bei 30kWp garantiert niemals mehr als paar-und-40A fließen und ein direktmessender Zähler durchaus 60, 80 oder gar 100A verkraftet, blieb er dabei: westnetz fordert Wandlermessung ab einer installierten PV-Leistung von 30kWp.
Eben nochmal nachgeschaut: Der bei mir verbauten MT175 verkraftet 60A. Das ist also kein Grund, ein paar mehr installierte kWp nicht zu erlauben. Der nächstgelegene Trafo kann auch kein Grund sein, weil westnetz mir gegen den Einwurf kleiner Barschaften 57kW zugesichert hat. Also bleibe ich dabei: westnetz mag keinen PV-Strom bei sich im Netz und möchte ihn wo es geht vermeiden.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

Wen es interessiert:
Ich habe heute in meiner Kaskadenschaltung ein iMSys erhalten, es wurde an der Position Z2 (Haushaltszähler) angeschlossen (bzw. getauscht).
Bei der E.DIS werden die Steuerboxen erst 2028 installiert, diese benötigen nach der aktuellen Planung keinen extra Platz im Zählerschrank, da sie direkt auf dem Zähler installiert werden, neben dem Gateway. Das soll dann so aussehen:
2025-10-24 00_55_58-Zähler mit Steuerbox (002).png
2025-10-24 00_55_58-Zähler mit Steuerbox (002).png (196.16 KiB) 7 mal betrachtet
Mein iMSys sieht tatsächlich so aus und hat erstmal nur die linke Box (das SM-Gateway), könnte also evtl. stimmen.
Ob die E.DIS Koppelrelais fordert, konnte mir der Zählermensch nicht beantworten.
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