Ich habe zum Modul "Feste Tarifstunden (z.B. Modul 3 §14a EnWG)" mal grundsätzliche Fragen.
Es steht dort zwar, wird von der Community gepflegt, ich habe aber keinen Thread dazu gefunden, daher kapere ich mal diesen hier.
Ich nutze noch keine dynamischen Tarife, da ich meinen Firmenwagen über den Arbeitgeber abrechne und das zu chaotisch wäre.
Vor allem interessiert mich das Zusammenspiel zwischen Modul 3 für die Netzentgelte mit einem dynamischen, statischen Tarif oder eben festen Tarifstunden.
Im Wiki, das oben verlinkt ist, klärt sich schonmal eine Grundsatzfrage, dass die beiden Preise (Tarif, Netzentgelte) einfach addiert werden.
Daraus resultieren für mich aber weitere Verständnisprobleme.
Ich gehe mal davon aus, dass in den dynamischen Preisabfragen (z.B. Tibber, aWattar bzw. Energy-Charts) die Netzentgelte normalerweise enthalten sind.
Wenn ich nun für dynamische Netzentgelte die Preise meines Netzbetreibers hinterlege, werden diese addiert, dann stimmt der Preis aber nicht.
Ich müsste also als Standardtarif 0 Cent und für HT einen Aufschlag, sowie für NT einen Abschlag hinterlegen. Negative Zahlen werden aber nicht angenommen.
Ferner benötige ich bei meinem Netzbetreiber die Möglichkeit 15 Minuten und nicht nur volle Stunden anzugeben:
Auch ist es etwas verwirrend, dass das Modul sowohl bei den Tarifen als auch bei den Netzentgelten hinterlegt werden kann.
Ich hätte daher folgende Verbesserungsvorschläge:
Das Modul müsste in 2 Module aufgeteilt werden:
- "Feste Tarifstunden", auswählbar bei den Tarifen.
- "Modul 3 (§14a EnWG)", auswählbar beim zeitvariablen Netzentgelt (so heißt es offiziell).
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine andere Möglichkeit als Modul 3 nach § 14a EnWG für variable Netzentgelte, alles andere ist dann in die Tarife eingerechnet.
Als Änderungen an den Modulen brauchen wir vermutlich bei beiden den Viertelstundentakt und 2-stellige Nachkommastellen.
Bei Modul 3 wäre es super, wenn man nicht den Auf- und Abschlag selbst ausrechnen müsste(dann müssten nur negative Zahlen zugelassen werden), sondern wenn man die Preise der Netzbetreiber und deren Zeiten einfach abschreiben könnte.
Bei der Berechnung müsste dann nur der Auf- und Abschlag zum Standardtarif intern ausgerechnet und berücksichtigt werden.
Die Regelungen der Bundesnetzagentur sind hierzu ja eindeutig, der Standardtarif stellt die "Nulllinie" dar, ist also quasi neutral. HT ist teurer, NT ist billiger.
Laden mit vergünstigten Netzentgelten
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ChristophR
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Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
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Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
Das mache ich auch. Ich lasse dynamische Tarife auch aus diesem Grund sein, aber auch, weil ich durch die PV Anlage den Bezug hauptsächlich von Oktober bis März habe. Da scheinen aber die Preise meist höher zu sein, als bei einem Stromtarif mit fixem Preis.ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 17, 2026 5:59 pm Ich nutze noch keine dynamischen Tarife, da ich meinen Firmenwagen über den Arbeitgeber abrechne und das zu chaotisch wäre.
Deshalb ist Modul 3 da eine gute Alternative. Allerdings ist das Thema Preis durch die fehlenden zwei Nachkommastellen ein Problem. Da muss das Ladeprotokoll nachträglich angepasst werden.
Ich habe heute PV Überschuss. Die Speichersteuerung scheint in Eco genauso zu funktionieren wie im PV Modus.
Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
Ist scheinbar doch nicht ganz identisch. In Eco wird einfach der gesamte PV Überschuss zum Laden genutzt. Wenn man in der Speichersteuerung die Entladung auf Min-SOC des Speichers stellt, wird auch mit der erlaubten Leistung entladen. Aber bei unterschreiten des Min-SOC des Speichers wird trotzdem weitergeladen und nicht wie im PV Modus der Speicher erstmal bis zum eingestellten Min-SOC geladen.xwo hat geschrieben: So Jan 18, 2026 10:38 am Ich habe heute PV Überschuss. Die Speichersteuerung scheint in Eco genauso zu funktionieren wie im PV Modus.
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ChristophR
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Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
Wenn Du keinen dynamischen Tarif hast, kannst Du das Modul Feste Zeiten Modul 3, einfach unter Tarif statt unter Netz auswählen.xwo hat geschrieben: So Jan 18, 2026 10:38 amDas mache ich auch. Ich lasse dynamische Tarife auch aus diesem Grund sein, aber auch, weil ich durch die PV Anlage den Bezug hauptsächlich von Oktober bis März habe. Da scheinen aber die Preise meist höher zu sein, als bei einem Stromtarif mit fixem Preis.ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 17, 2026 5:59 pm Ich nutze noch keine dynamischen Tarife, da ich meinen Firmenwagen über den Arbeitgeber abrechne und das zu chaotisch wäre.
Deshalb ist Modul 3 da eine gute Alternative. Allerdings ist das Thema Preis durch die fehlenden zwei Nachkommastellen ein Problem. Da muss das Ladeprotokoll nachträglich angepasst werden.
Ich habe heute PV Überschuss. Die Speichersteuerung scheint in Eco genauso zu funktionieren wie im PV Modus.
Rechnerisch passiert ja das gleiche und oben gehen 3 Nachkommastellen.
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aiole
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Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
Zumindest sollte es bei den Stromtarifen nicht "§14a xxxx" heißen, da dies den Netzentgelten vorbehalten ist.ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 17, 2026 5:59 pm Ich habe zum Modul "Feste Tarifstunden (z.B. Modul 3 §14a EnWG)" mal grundsätzliche Fragen.
Es steht dort zwar, wird von der Community gepflegt, ich habe aber keinen Thread dazu gefunden, daher kapere ich mal diesen hier.
Ich nutze noch keine dynamischen Tarife, da ich meinen Firmenwagen über den Arbeitgeber abrechne und das zu chaotisch wäre.
Vor allem interessiert mich das Zusammenspiel zwischen Modul 3 für die Netzentgelte mit einem dynamischen, statischen Tarif oder eben festen Tarifstunden.
Im Wiki, das oben verlinkt ist, klärt sich schonmal eine Grundsatzfrage, dass die beiden Preise (Tarif, Netzentgelte) einfach addiert werden.
Daraus resultieren für mich aber weitere Verständnisprobleme.
Ich gehe mal davon aus, dass in den dynamischen Preisabfragen (z.B. Tibber, aWattar bzw. Energy-Charts) die Netzentgelte normalerweise enthalten sind.
Wenn ich nun für dynamische Netzentgelte die Preise meines Netzbetreibers hinterlege, werden diese addiert, dann stimmt der Preis aber nicht.
Ich müsste also als Standardtarif 0 Cent und für HT einen Aufschlag, sowie für NT einen Abschlag hinterlegen. Negative Zahlen werden aber nicht angenommen.
Ferner benötige ich bei meinem Netzbetreiber die Möglichkeit 15 Minuten und nicht nur volle Stunden anzugeben:
2026-01-17 17_50_05-Einstellungen.png
Auch ist es etwas verwirrend, dass das Modul sowohl bei den Tarifen als auch bei den Netzentgelten hinterlegt werden kann.
Z.B. "zeitvariable Stromtarife ähnlich §14a Modul 3" wäre sauber. Diese hätten dann sicher auch die Netzentgelte wie bei den anderen dyn. Stromtarifen inkludiert.
Dahingehend ist das Aufaddieren wohl nicht praxistauglich
Entweder dyn. Stromtarife (inkl. Netzentgelten) oder keine dyn. Stromtarife (es gelten die Festpreisangaben für EVU) + Modul 3-Netzentgelten (+ Modul 1-Pauschale, die nicht in openWB erfasst werden muss). Also besser ODER-verknüpft.
15min-Intervall bräuchten wir am besten für beides. Spreche ich mal beim Team an.
Eine Bitte - lass uns in Stromtarife und Netzentgelte unterteilen.ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 17, 2026 5:59 pm Ich hätte daher folgende Verbesserungsvorschläge:
Das Modul müsste in 2 Module aufgeteilt werden:
- "Feste Tarifstunden", auswählbar bei den Tarifen.
- "Modul 3 (§14a EnWG)", auswählbar beim zeitvariablen Netzentgelt (so heißt es offiziell).
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine andere Möglichkeit als Modul 3 nach § 14a EnWG für variable Netzentgelte, alles andere ist dann in die Tarife eingerechnet.
Ja - 2 getrennte Module mit gleicher Funktionalität - nur anders bezeichnet.
völlig korrekt - Eingabe der realen Werte für ST, HT und NT -> spreche ich mit anChristophR hat geschrieben: Sa Jan 17, 2026 5:59 pm Als Änderungen an den Modulen brauchen wir vermutlich bei beiden den Viertelstundentakt und 2-stellige Nachkommastellen.
Bei Modul 3 wäre es super, wenn man nicht den Auf- und Abschlag selbst ausrechnen müsste(dann müssten nur negative Zahlen zugelassen werden), sondern wenn man die Preise der Netzbetreiber und deren Zeiten einfach abschreiben könnte.
Bei der Berechnung müsste dann nur der Auf- und Abschlag zum Standardtarif intern ausgerechnet und berücksichtigt werden.
Die Regelungen der Bundesnetzagentur sind hierzu ja eindeutig, der Standardtarif stellt die "Nulllinie" dar, ist also quasi neutral. HT ist teurer, NT ist billiger.
btw - Stadtwerke Leipzig haben NT nur in Quartal 1 und 4 für 1 - in Worten EINE - Nachtstunde
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Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
Ich würde die Bezeichnung "§14a EnWG Modul 3" auch, wenn sie nur "ähnlich" heißt weglassen, da dieses Modul sich per Definition immer nur auf die Netzentgelte bezieht und mit den Stromtarifen streng genommen nichts zu tun hat.aiole hat geschrieben: Mi Jan 21, 2026 8:13 pm Zumindest sollte es bei den Stromtarifen nicht "§14a xxxx" heißen, da dies den Netzentgelten vorbehalten ist.
Z.B. "zeitvariable Stromtarife ähnlich §14a Modul 3" wäre sauber. Diese hätten dann sicher auch die Netzentgelte wie bei den anderen dyn. Stromtarifen inkludiert.
Es beeinflusst halt nur den Gesamtpreis in Zeiten in denen NT oder HT gilt.
Aufaddieren in gewissem Sinne schon, wenn HT gilt addiere ich die Differenz zu ST, wenn NT gilt addiere ich die (negative) Zahl der Differenz zu ST.aiole hat geschrieben: Mi Jan 21, 2026 8:13 pm Dahingehend ist das Aufaddieren wohl nicht praxistauglich.
Entweder dyn. Stromtarife (inkl. Netzentgelten) oder keine dyn. Stromtarife (es gelten die Festpreisangaben für EVU) + Modul 3-Netzentgelten (+ Modul 1-Pauschale, die nicht in openWB erfasst werden muss). Also besser ODER-verknüpft.
Aber natürlich nur auf die Netzentgelte bezogen.
Das war so gemeint, da sehe ich keinen Widerspruch:aiole hat geschrieben: Mi Jan 21, 2026 8:13 pmEine Bitte - lass uns in Stromtarife und Netzentgelte unterteilen.ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 17, 2026 5:59 pm Ich hätte daher folgende Verbesserungsvorschläge:
Das Modul müsste in 2 Module aufgeteilt werden:
- "Feste Tarifstunden", auswählbar bei den Tarifen.
- "Modul 3 (§14a EnWG)", auswählbar beim zeitvariablen Netzentgelt (so heißt es offiziell).
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine andere Möglichkeit als Modul 3 nach § 14a EnWG für variable Netzentgelte, alles andere ist dann in die Tarife eingerechnet.
1. Tarife:
Entweder ich habe keinen dynamischen Tarif und auch keine festen Tarifstunden, dann gilt wie jetzt normalerweise der Preis, den ich Global bei Netz, PV und Speicher angebe. Das kann und sollte so bleiben, um keine Verwirrung zu stiften. In diesen Tarifen sind immer die Netzentgelte inkludiert, die gibt es ja nicht ohne.
Oder ich habe einen dynamischen Tarif oder Feste Tarifstunden. Dann gelten für den Netzbezug diese Preise (auch inkl. Netzentgelte).
2. Netzentgelte:
Zusätzlich kann ich in beiden Fällen (Mit und ohne konfigurierte dynamische Tarife) das Modul 3 nach §14a EnWG dazubuchen, das ist vertraglich auch gar nicht fest an den Tarif gebunden, muss nur gemeldet werden, da es über den Vertrag mit abgerechnet wird. Daher sollte es nicht mit den Tarifen vermischt werden, sondern nur dazugebucht.
In diesem Modul werden nur die Netzentgelte definiert.
Das Feld für den ST kann so bleiben, es muss aber klar hervorgehen, dass damit nur die Netzentgelte des ST von Modul 3 gemeint sind und nicht der ST eines evtl. vorhandenen Stromtarifes mit festen Zeiten.
Die beiden Tarife NT und HT könnte man schon fest vorgeben, da das Schema von der Bundesnetzagentur so definiert wurde.
Dann braucht man für diese beiden (Nicht Tarife nennen, sondern Netzentgelte) nur die Preise (Netzentgelte) und deren Gültigkeitszeitraum zu erfassen.
Wichtig ist, dass die klare Trennung Netzentgelte und Tarife deutlich ist, da es unter Umständen ST, NT, HT sowohl in einem Tarif mit festen Tarifstunden als auch im Modul 3 geben kann, die aber durchaus voneinander abweichen werden.
Fast gleich. Die Konfiguration der Netzentgelte sieht zwar gleich aus, um es klar zu machen, dass nur die Differenz wirkt, sollte die effektive Differenz bei HT und NT aber am besten mit angezeigt werden, damit man weiß, was passiert. (Nicht änderbar, sondern die Differenzberechnung ausgegraut darstellen)aiole hat geschrieben: Mi Jan 21, 2026 8:13 pm Ja - 2 getrennte Module mit gleicher Funktionalität - nur anders bezeichnet.
Die Idee, dass die Gültigkeit nur in bestimmten Quartalen gegeben ist, ist m.E. auch eine Idee des Moduls 3, ich weiß nicht, ob es das bei festen Tarifen auch gibt. Das könnte bei den Tarifen noch Verwirrung stiften, dass man die Quartale mit auswählen muss.
Haben die dann gar kein HT??? Dann haben die wohl das Wort Anreiz nicht verstanden, das geht immer nur mit Butterbrot und Peitsche.aiole hat geschrieben: Mi Jan 21, 2026 8:13 pm völlig korrekt - Eingabe der realen Werte für ST, HT und NT -> spreche ich mit an
btw - Stadtwerke Leipzig haben NT nur in Quartal 1 und 4 für 1 - in Worten EINE - Nachtstunde![]()
Das müsste dann in der Konfiguration beachtet werden, dass es dann einen "leeren" Eintrag ohne Gültigkeit geben kann.
Das spricht dann eigentlich gegen meine Idee oben, dass man die Struktur HT/NT gleich vorgibt...
Bei den Tarifen mit festen Zeiten wiederum kann man die Struktur sowieso nicht vorgeben, da sich da jeder Anbieter was eigenes ausdenken kann. Bei EnBW gibt es z.B. nur NormalZeit und SparZeit, bei E.ON heißen sie auch HT und NT, was leicht zu Verwechselungen mit NT und HT der Netzentgelte führen kann...
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Re: Laden mit vergünstigten Netzentgelten
Statt bei nicht vorhandenem HT kann man ja auch das Netzentgelt für NT eintippen. Macht die Programmierung einfacher.
Ansonsten schön zusammengefasst.
Jetzt noch mein unmaßgeblicher Senf dazu: absolut irre, was sich deutsche Behörden da ausdenken. War die Stromrechnung bislang für Durchschnittsdeutsche schon so unverständlich, dass da ein mehrseitiges Erklärpapier beigelegt werden musste, schießt das ja nun den Vogel ab. Vor allem, weil man das auf der anderen Seite ja alles beachten soll, damit eine steuernde Wirkung entfaltet wird. Ich fürchte, da braucht es für Stromkunden obligatorische Volkshochsxhulkurse, damit man auch zweckgemäß gesteuert Strom verbraucht.
Ansonsten schön zusammengefasst.
Jetzt noch mein unmaßgeblicher Senf dazu: absolut irre, was sich deutsche Behörden da ausdenken. War die Stromrechnung bislang für Durchschnittsdeutsche schon so unverständlich, dass da ein mehrseitiges Erklärpapier beigelegt werden musste, schießt das ja nun den Vogel ab. Vor allem, weil man das auf der anderen Seite ja alles beachten soll, damit eine steuernde Wirkung entfaltet wird. Ich fürchte, da braucht es für Stromkunden obligatorische Volkshochsxhulkurse, damit man auch zweckgemäß gesteuert Strom verbraucht.
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