Gero hat geschrieben: Di Apr 27, 2021 5:08 pm
...vielleicht noch einen Hinweis auf den zu unterlassenden bzw. herauszunehmenden FI Typ A vor dem FI Typ B in der openWB?
Und was vielleicht noch hilft um die 22kW einer Wallbox (und deren Anmeldepflicht) einzuordnen, wäre ein Hinweis auf übliche Hausanschlussleistungen. Dass man mit 2 Wallboxen à 22kW mal eben die Gesamtanschlussleistung des Hausanschlusses erreicht, war mir vor einiger Zeit auch nicht klar. Daraus ergibt sich dann auch, warum die aktuelle KfW-Förderung nur 11kW fördert
Hallo Gero,
mit dem "herauszunehmenden" FI A könnte es unter Umständen auch zu einer Fehlinterpretation kommen. Nicht das ein Nichtfachmann einfach seinen einzigen Typ A aus der Hausinstallation entfernt!
Es sollte ganz klar, auch im Schema, darauf hingewiesen werden, dass der Hausbereich weiterhin separat über einen oder mehrere FI Typ A betrieben werden muss.
Der Abgriff für eine oder mehrere WB musss zwingend parallel dazu erfolgen und nur dort darf der FI Typ B inkl. einer seperater Vorsicherung zum Einsatz kommen. Entweder in der WB oder in der Verteilung.
Das 2. Thema finde ich auch hilfreich. Ggf. kann auch auf das Loadsharing, allerdings nur bei mehreren openWB`s, verwiesen werden.
VG