Oh Gott, stimmt. Die EEG-Umlage hatte ich vollkommen aus dem Blick verloren. Wir sind ja hier in DE und da ist alles bis ins Mark geregelt. Allein die Tatsache, dass ich meinem Nachbarn kein Verlängerungskabel über den Zaun werfen darf, finde ich schon absurd genug.HSC hat geschrieben: Fr Okt 29, 2021 9:21 am Hier in Dt. schliesst eigentlich der Einspeisevertrag mit dem VNB "die Abgabe an Dritte" aus steuerlichen Gründen bzw. lt. EEG aus.
Wenn doch an Dritte "verkauft" wird, wäre die EEG- Umlage fâllig. Gegen eine Schenkung ist dagegen nichts einzuwenden.
Aber sonst kommt dann bestimmt noch die MwSt. auf's Trapez...PV-Anlagenbetreiber sind ja Unternehmer und zur Erhebung der MwSt verpflichtet. (Es sei denn, sie sind nach Kleinunternehmer-Regelung davon ausgenommen)
Eigentlich wird mir schlecht, wenn ich darüber nachdenke, dass ich so etwas weiß bzw. sogar wissen muss, wenn man eine PV-Anlage betreibt. Kein Wunder, dass sich da viele sträuben, ein paar Module aufs Dach zu schrauben.