Derzeit eigentlich nur das die KfW die 11kW mit einer 16A Begrenzung gleich setzt.
Erhältst du die schriftliche belastbare Aussage das für die KFW-förderfahigkeit auch einphasig 20A erlaubt ist stellt es kein Problem dar das per Software zu ändern.
Voraussetzung hierfür ist dann natürlich die entsprechende Zuleitung / Absicherung die individuell geprüft werden muss.