Ja, eigentlich keine Genehmigung, allerdings Anzeige für beide 11 kW bei VNB mit Verweis auf das Loadsharing. Soviel ich weiss, wird es vom support bestätigt, wenn 2x oWB. In Kombi mit go-e wird es nicht möglich sein.Unterstellen wir zuerst mal ein einfaches Szenario:
Zwei OpenWB, beide auf 11kW beschränkt. Ließe sich diese Kombi so installieren, dass lediglich eine Anzeige beim Netzbetreiber erforderlich ist, keine Genehmigung?
Jede Box für sich könnte theoretisch 11kW ziehen - bei zwei OpenWB "sprechen sich die Boxen jedoch gegenseitig ab" und in Summe beschränkt sich die Belastung auf 11kW, richtig? Wie erfolgt ggü. dem Netzbetreiber der Nachweis, dass die OpenWB-Boxen das regeln?
Wenn nun in einem zweiten Szenario eine OpenWB und ein go-eCharger zum Einsatz kommen, gilt dann das gleiche oder habe ich dadurch wesentliche Nachteile?
Ja, jeweils 16 A 3-phasig. FI sind in oWB integriert. Beim go-e sollte separat ein FI Typ A davor, wobei die Fachwelt da geteilter Meinung ist.Unterstellt, eine dicke Leitung geht vom Hauptverteiler im Keller in die Garage und beide Wallboxen (2x OpenWB oder 1x OpenWB und 1x go-eCharger) haben einen FI verbaut - kommt dann in die Unterverteilung in der Garage lediglich eine "normale" Sicherung (16A?) pro Wallbox und Phase?
VG