Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

ChristophR hat geschrieben: Do Feb 08, 2024 12:27 am Für den Normalfall sehe ich da kein Problem, allerdings fällt mir dazu der Notlademodus bei defekter SD-Karte ein. Hier wird unabhängig von dem Steuersignal und mit mehr als 4,2kW geladen, selbst wenn ein Steuersignal anliegen sollte, da dieses dann ja gar nicht ausgewertet werden kann.
Diesen Modus müsste man dann evtl. noch abschaltbar machen, damit er nicht mal versehentlich startet. Falls das überhaupt geht.
Ja, aber das "Problem" besteht vermutlich schon von Anfang an und hat erstmal nichts mit der Neuregelung des §14a EnWG und dessen Umsetzung in der openWB zu tun. Denn "unterbrechbare Versorgungseinrichtungen" gab es vorher auch schon. Aber es macht natürlich Sinn das in diesem Zug zu beheben.

Vielleicht würde es ausreichen den Notlademodus in der EVSE auf auf 6A umzuprogrammieren. Damit würden die 4,2kW eingehalten. In diesem Fall würde die Wallbox ja auch nicht mehr vom EMS sondern "direkt" gesteuert. Könnte also passen.

Auch sollte man vielleicht ein wenig die Verhältnismäßigkeit im Hinterkopf haben. Denn man kann nicht jeden Fehler perfekt abfangen. Auch muß man bei solchen komplexen Systemen immer mal mit Fehlfunktionen und/oder Ausfällen rechnen. Ich gehe daher davon aus das in solchen Ausnahmefällen dem Betreiber nicht sofort der Kopf abgerissen wird ;)
aiole
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von aiole »

ID4U hat geschrieben: Do Feb 08, 2024 12:26 pm Vielleicht würde es ausreichen den Notlademodus in der EVSE auf auf 6A umzuprogrammieren. Damit würden die 4,2kW eingehalten. In diesem Fall würde die Wallbox ja auch nicht mehr vom EMS sondern "direkt" gesteuert. Könnte also passen.
Dann gurken die vielen user mit 1p3p im Fall der Fälle bei nur 1,38kW herum - also weniger als der zum EV mitgelieferte Notladeziegel ;(.
ID4U hat geschrieben: Do Feb 08, 2024 12:26 pm Auch sollte man vielleicht ein wenig die Verhältnismäßigkeit im Hinterkopf haben. Denn man kann nicht jeden Fehler perfekt abfangen. Auch muß man bei solchen komplexen Systemen immer mal mit Fehlfunktionen und/oder Ausfällen rechnen. Ich gehe daher davon aus das in solchen Ausnahmefällen dem Betreiber nicht sofort der Kopf abgerissen wird ;)
Vor allem passiert das nicht bei allen Netzteilnehmern gleichzeitig. Jedes technische Gerät kann mal versagen.
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

Ja, zudem ist es ein Fehler welcher vom Betreiber sehr schnell bemerkt und meist umgehend behoben wird. Ein wirklich großes Problem sehe ich darin daher auch nicht.

Was vielleicht auch ginge: Den Notladestrom abhängig davon programmieren ob 1p3p verbaut ist oder nicht.
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

Bei der go-e gibt es wohl schon eine Dimmung. Über den Steuerkontakt kann entweder auf 6A (3p) oder 18A (1p) reduziert werden. Das entspricht in beiden Fällen <4,2kW. Damit lässt sich dort zumindest schon die Direktsteuerung umsetzen. Modbus und OCPP gehen scheinbar auch.

Quelle: https://go-e.com/fileadmin/Support/Anle ... lation.pdf
mattberlin
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von mattberlin »

Hallo zusammen,

ist die WB dimmbar, so gibt es ja eine Reduktion der Netzentgelte (habe 160 EUR gelesen).

Wisst Ihr, welche Schritte notwendig sind, um das bei bereits installierten openWBs zu realisieren?
Gero
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von Gero »

Aktuelle Implementierung ist Dimmen auf Null Watt. Das übererfüllt die Forderung für das reduzierte Netzentgelt.

Angeschlossen wird die Steuerbox des SMG entweder an die GPIO-Kontakte des Raspi oder an den separat erhältlichen Dimm und Control Kit. Konfiguration unter Einstellungen Allgemein.

Richtig Dimmen soll später mal per Updae nachgereicht werden. Wie auch die Ansteuerung anderer Steuerbarer Verbrauchswinrichtungen.
openWB-series2, openWB-Buchse, E3/DC S10pro+19.5kWh, 30kWp Ost-Süd, Model 3 und Ion
Philip
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von Philip »

mattberlin hat geschrieben: Mo Nov 11, 2024 11:02 pm Hallo zusammen,

ist die WB dimmbar, so gibt es ja eine Reduktion der Netzentgelte (habe 160 EUR gelesen).

Wisst Ihr, welche Schritte notwendig sind, um das bei bereits installierten openWBs zu realisieren?
Mein Wissensstand, u.A. auch aus diesem Beitrag hier: Die WB muss aktuell nicht einmal dimmbar sein, weil eh nicht klar ist, wie der Netzbetreiber sie dimmen will / kann. Du musst den Netzbetreiber nur in Kenntnis setzen (!), dass Du gem. §14a abgerechnet werden möchtest, mit reduzierten Netzentgelten. Leider nützt es nichts, wenn das so ist, wenn wie bei mir der Netzbetreiber seit Februar nicht reagiert. Ich bin kurz davor, deshalb eine Verbraucherbeschwerde an Westnetz zu schicken.

Viel Erfolg...
Gruß
Philip
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

Philip hat geschrieben: Di Nov 12, 2024 6:52 am [Die WB muss aktuell nicht einmal dimmbar sein, weil eh nicht klar ist, wie der Netzbetreiber sie dimmen will / kann.
Aktuell sind meines Wissens noch keine iMSys-Steuerboxen verfügbar. Daher können VNB/MSB auch noch keine einbauen. Klar ist aber das die Steuerboxen vier potenzialfreie (Relais-)kontakte und irgendwann später auch mal eine digitale Schnittstelle (möglicherweise EEBUS/KNX) haben werden.

Wenn man aktuell eine SteuVE anmeldet kann man sich also nur auf die (Relais-)kontakte vorbereiten. Der VNB/MSB kann dann auch später nichts anderes fordern. Erst wenn wenn die oben genannte digitale Schnittstelle abschließend spezifiziert und der VNB/MSB die Verwendung dieser mit ausreichend Vorlaufzeit angekündigt hat kann er u.U. die Verwendung einer bestimmten Schnittstelle vorscheiben.
ID4U
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von ID4U »

Philip hat geschrieben: Di Nov 12, 2024 6:52 am Leider nützt es nichts, wenn das so ist, wenn wie bei mir der Netzbetreiber seit Februar nicht reagiert. Ich bin kurz davor, deshalb eine Verbraucherbeschwerde an Westnetz zu schicken.
Ich denke am Wichtigsten ist das Du nachweisen kannst das Du Deine SteuVE im Februar ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet hast. Dann steht Dir die Netzentgeltreduzierung rückwirkend zu.

Ich selbst habe im Januar angemeldet und bisher auch noch keine Netzentgeltreduzierung erhalten. Mein Stromlieferant sagt das ihm vom Netzbetreiber bisher keine entsprechende Info vorliegt. Was schließlich auch mein Netzbetreiber auf Anfrage hin bestätigt hat. Der ist laut eigener Aussage immer noch mit der Umstellung beschäftigt aber "fast" fertig ;)
Philip
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Re: Vorschlag Umsetzung §14a EnWG in der openWB

Beitrag von Philip »

"Ordnungsgemäß" heißt aber ja nur, dass ich es ihm formlos mitgeteilt habe. Auf die Mail habe ich auch eine Antwort bekommen, in der aber nur eine weitere Frage beantwortet wurde. Kurzum: das sollte dokumentiert sein...
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