ID4U hat geschrieben: ↑Do Jul 11, 2024 6:59 am
ChristophR hat geschrieben: ↑Mi Jul 10, 2024 9:30 pm
Da die Netzspannung im Bereich von 207V-253V liegen darf, sind 3x6A im schlimmsten Fall 4554W, was deutlich über den 4,2kW liegt. Die Regelung besagt, dass wenn eine Dimmung auf 4,2kW nicht möglich ist, auf die nächst niedrige Stufe (Im Zweifel 0W, also Abschaltung) "gedimmt" werden muss.
Die 4,2kW wurden aus dem Mindestladestrom von 6A abgeleitet. Damit soll sichergestellt werden das ein Fahrzeug auch bei Dimmung immer noch geladen werden kann. Ein etwas höherer Leistungsbezug aufgrund Abweichungen von der Netznennspannung dürfte also toleriert werden. Ansonsten würden die Gedanken zu der Festlegung (Fahrzeug muß auch bei Dimmung noch laden können) ad absurdum geführt.
Ich wollte das Thema mal klären, wenn ich hier schon für Unruhe sorge.
Ich habe also meinen Netzbetreiber (E.DIS) mit der Frage konfrontiert, da kam postwenden zurück, dass ich mich mit solchen Fragen an den Installateur wenden soll. Da ich keine Lust auf dieses Ping-Pong Spiel hatte, habe ich das natürlich ignoriert.
Also habe ich die Frage direkt an die Bundesnetzagentur gestellt. Die haben mich kurz darauf (einige Tage Bearbeitungszeit) mit einem konkreten Kontakt an den FNN(VDE) verwiesen, da dieser die Vorgaben technisch konkretisiert.
Dort habe ich nun auch eine Antwort erhalten, die ich gerne mit Euch teilen möchte.
Meine Anfrage lautete:
...
Die Grundidee der neuen Dimmung nach §14a EnWG ist ja, dass z.B. Ladevorgänge eines Elektroautos weiter mit verminderter Leistung möglich bleiben sollen.
Bei mir liegt meist eine Netzspannung um ca. 240V an, daher würde bei einer 3-phasigen Ladung mit 6A die Leistungsgrenze von 4,2kW überschritten.
Muss in solch einem Fall (z.B. durch Umschaltung auf 1-phasiges Laden) die Leistung entsprechend reduziert werden, so dass die Leistungsgrenze nicht überschritten wird?
Dies würde ja eine erhöhte Netzbelastung auf einer Phase (Schieflast) nach sich ziehen. In dem Beschluss wurde extra skizziert, dass dies eigentlich vermieden werden soll.
Oder darf die Ladung in diesem Fall mit 6A 3-phasig weiterlaufen, obwohl die Leistungsgrenze von 4,2kW damit knapp überschritten würde?
Eine Reduzierung unterhalb von 6A ist nicht möglich, da dies ja die Norm für die Ladungen als Untergrenze definiert.
...
Die Antwort darauf lautet:
...
grundsätzlich möchte ich vorab einmal anmerken, dass sich die 6A nur auf Modelle bezieht, die bei der Kommunikation mit PWM arbeiten. Es gibt aber mittlerweile auch schon andere Möglichkeiten ohne PWM, die diese Restriktion daher nicht haben.
Um aber auf Ihre Frage zu antworten:
Generell spricht die bei Ihnen vorherrschende hohe Nennspannung für eine hohe Einspeiseleistung in Ihrem Netzbereich.
Zu rechnen ist jedoch immer mit den Nennwerten, also 230V AC. Toleranzen im Rahmen der DIN EN 50160 (+/- 10%) finden bei Entscheidung, ob Anlagen in den Anwendungsbereich von § 14a EnWG fallen oder nicht, keine Berücksichtigung,.
Im Fall einer netzkritischen Situation, die zu einer Abregelung im Sinne des § 14a EnWG führt, werden höchstwahrscheinlich keine 240 V vorliegen. Die netzorientierte Steuerung hilft nur, Überlastungen bzw. Unterspannung entgegen zu wirken -> Bei einem zu hohen Verbrauch ist die Spannung zu niedrig.
Ansonsten gilt selbstverständlich der Aspekt der Nachweiserbringung. Auch Betreiber von SteuVE müssen dokumentieren, dass dem Steuerbefehl grundsätzlich gefolgt wurde. Es muss sichtbar sein, dass vorherige Leistung als Reaktion auf Steuerbefehl deutlich reduziert wird (auf Mindestbezugsleistung).
...
Den ersten Hinweis, dass es nur Systeme mit PWM betrifft, kann ich leider nicht einordnen, da ich nicht weiß, welche Systeme anders arbeiten sollten...
Die Annahme, dass bei einer Dimmung keine Über- sondern eher eine Unterspannung vorliegen wird, teile ich grundsätzlich.
Die Idee, dass jedoch immer mit dem Nennwert, also 230V AV zu rechnen wäre, würde ja bedeuten, dass sie Leistung z.B. nicht aus einem Zähler ausgelesen werden könnte, da dieser ja die echte Spannung berücksichtigt. Lösen könnte man das Problem also nur so, dass man immer nur den Strom misst und dann von einer 230V Spannung ausgeht. Finde ich sehr bedenklich.
Schlauer fände ich z.B. eine Ausnahmeregel, dass der Wert bei einer SteuVE, bzw. der 1. SteuVE (Je nachdem ob Direktansteuerung oder EMS) um 10% überschritten werden darf.
Aber grundsätzlich ist das für uns ja eine gute Antwort.
Hieraus geht aber auch deutlich hervor, dass unsere Dokumentation nicht nur die reduzierte Leistung während der Dimmung, sondern auch die Reduzierung der Leistung durch die Dimmung enthalten sollte...