§ 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Das interpretiere ich auch aus der Liste. Sicher bin ich mir aber nicht.
Die Preisobergrenzen gelten für den Pflichteinbau. Im Gegensatz zu den Zusatzleistungen wie z.B. dem vorzeitigen Einbau eines iMSys. Dafür darf auch der gMSB weitere Kosten berechnen. Ab 2025 für den Einbau einmalig 30€, vorher meines Wissens sogar beliebig.
Man versucht halt die Gesamtkosten halbwegs "gerecht" aufzuteilen. Wäre ja auch nicht schön wenn der Kleinverbraucher auf einmal die tatsächlichen Kosten für sein iMSys inkl. Backend beim MSB/VNB zahlen müsste. Da kommt man mit 20€/a wohl kaum hin
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Hey zusammen,
bzgl unserer OpenWB Standard +... was kann ich auf diese Netzbetreiberfrage antworten:
Bayernwerk
"Bitte geben Sie an, wie die von uns übermittelten Steuersignale an Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung umgesetzt werden. Dies erfolgt entweder per Direktsteuerung über eine Steuerleitung vom Zählerschrank zu Ihrer Anlage oder per Energiemanagementsystems (EMS), das über EEBUS an unsere Steuerbox angebunden wird. "
Wäre bei der OpenWb eine Steuerungsleitung oder?
Dankeschön
bzgl unserer OpenWB Standard +... was kann ich auf diese Netzbetreiberfrage antworten:
Bayernwerk
"Bitte geben Sie an, wie die von uns übermittelten Steuersignale an Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung umgesetzt werden. Dies erfolgt entweder per Direktsteuerung über eine Steuerleitung vom Zählerschrank zu Ihrer Anlage oder per Energiemanagementsystems (EMS), das über EEBUS an unsere Steuerbox angebunden wird. "
Wäre bei der OpenWb eine Steuerungsleitung oder?
Dankeschön
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ein EMS das per Steuerleitung angebunden ist.
Supportanfragen bitte NICHT per PN stellen.
Hardwareprobleme bitte über die Funktion Debug Daten senden mitteilen oder per Mail an support@openwb.de
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Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ohaa, da sehe ich zum ersten Mal, dass die Steuerbox EEBUS eingehend mit dem HEMs sprechen will.
EEbus als nicht nur für eine Kommunikation zwischen Verbrauchern wie WP und HEMs sondern auch für due Kommunikation der Steuerbox mit dem HEMs.
VG
Det
EEbus als nicht nur für eine Kommunikation zwischen Verbrauchern wie WP und HEMs sondern auch für due Kommunikation der Steuerbox mit dem HEMs.
VG
Det
10kWp PV mit SMA Tripower 10000TL-10 (PE11 mit SDM72V2); 2,4kWp mit Solis 2.5 G6 (EE11 mit SDM120). OpenWB Standard+. EVU EM540 an einem Raspi mit Venus OS. BEV Mercedes EQA 300 (06/2024)
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Noch ein Hinweis zu dem Thema
Wenn Octupus Messstellenbetreiber wird ---> Dann muss ich dem Bayernwerk gar nicht informieren, dass ich freiwillig in den 14 a hinein möchte
So die Auskunft von Octupus
Beste Grüße
Wenn Octupus Messstellenbetreiber wird ---> Dann muss ich dem Bayernwerk gar nicht informieren, dass ich freiwillig in den 14 a hinein möchte
So die Auskunft von Octupus
Beste Grüße
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Das heißt im Umkehrschluß, jene Wallboxen die die THG -Prämie abgreifen als öffentliche Ladepunkte können nicht gleichzeitig vom 14a profitieren oder`?
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
Pkt 2.4
2.4. eine steuerbare Verbrauchseinrichtung
2.4.1. Allgemeine Fallgruppen
a. ein Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) ist,
b. eine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder
Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),
c. eine Anlage zur Raumkühlung sowie
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
Pkt 2.4
2.4. eine steuerbare Verbrauchseinrichtung
2.4.1. Allgemeine Fallgruppen
a. ein Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) ist,
b. eine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder
Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),
c. eine Anlage zur Raumkühlung sowie
Re: § 14a EnWG - Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wir heizen tatsächlich mit Klima´s.
Wir haben 3 Stück
1 Stück mit 4 KW
1 Stück mit 2,5 Kw
1Stück mit 2 KW
und eine BWWP Wärmepumpe mit 1,8 Kw
wären diese als 14a eine Steuerbare Verbrauchseinrichtung?`
Danke
Wir haben 3 Stück
1 Stück mit 4 KW
1 Stück mit 2,5 Kw
1Stück mit 2 KW
und eine BWWP Wärmepumpe mit 1,8 Kw
wären diese als 14a eine Steuerbare Verbrauchseinrichtung?`
Danke
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