Er meint wahrscheinlich die Dimmung nach §14a EnWG. Die gilt aeit 1.1.2024 und nur für Neuanlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2kW, also auch Wärmepumpen. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz, können aber dimmbar gemacht werden. Im Gegenzug gibt‘s 150 Euro pro Jahr pauschal vom Netztbetreiber. Das ist bislang zumindest aber optional. Es gibt durchaus Netzbetreiber die lieber ihren Umsatz schützen, als das Angebot zur Netzstablisierung zu nutzen.laurooon hat geschrieben: Fr Aug 08, 2025 8:38 am Die Reglementierungswut geht sogar noch weiter. Ich hatte gerade einen Elektriker hier, der sagte dass man künftig, auch für Bestandsanlagen ein Gerät vorsehen will, wonach der Netzbetreiber den Maximalstrom "fremdsteuern" kann.
Leider, und da sind wir wieder beim Thema 22kW erlauben oder niicht - ist die Regulierung in DE auf der Ebene des Netzbetreibers in Form seiner TAB. Und da kann er machen was er will.
@Elchkopp: Großfamilien und Höfe haben meist auch große Dachflächen, so dass das alles kein Problem sein sollte. Problem bei westnetz in seinen TABs ist aber, dass die ab 30kWp eine Wandlermessung verpflichtend fordern. Der Einbau von sowas kostet gut und gerne fünfstellig und die jährlichen Messkosten sind auch nicht ohne. So hält man sich den hohen Strombedarf im Netz.