Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Ich meine die Umsetzung der Steuerbarkeit (z.B. 6 Monat Frist? Bei mir Bayernwerk).
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Wenn Du eine SteuVE anmeldest, dann muss sie sofort steuerbar sein, das ist hier gemeint.krebs8 hat geschrieben: Sa Aug 16, 2025 11:41 am Ich meine die Umsetzung der Steuerbarkeit (z.B. 6 Monat Frist? Bei mir Bayernwerk).
Meinst Du evtl. etwas anderes, z.B. die Steuerung der Solaranlage nach Installation eines iMSys?
More Information please.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Ich sprach ja von der Umsetzung und mit EMS. Und da hatte ich mal was von 6 Monaten gelesen.
Aber allem Anschein nach gibt es doch keine feste Frist. Aber funktionieren muss das EMS natürlich.
Die schöne KI schreibt u.a. dazu:
"Die oft zitierte Frist von „bis zu 6 Monaten“ stammt aus:
Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 27.11.2023 (Aktenzeichen BK6-22-300 – betrifft die Umsetzung des §14a EnWG)"
Die Netzbetreiber sollen demnach die Steuerbarkeit „zeitnah“ sicherstellen. Dabei gilt eine Übergangsregelung von max. 6 Monaten.
Diese 6 Monate gelten für den Netzbetreiber, nicht für den Anlagenbetreiber mit EMS.
Viele Netzbetreiber, Installateure und Fachplaner orientieren sich aber an dieser 6-Monats-Regel, um eine praxisnahe Erwartungshaltung zu definieren:
„Wenn du dem Netzbetreiber mitteilst, dass du die Steuerbarkeit selbst über ein EMS sicherstellst, solltest du das auch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens tun – erfahrungsgemäß innerhalb von etwa 6 Monaten.“
Aber das ist kein Gesetz, keine Vorschrift, sondern eher eine Branchenpraxis bzw. Risikovermeidungsempfehlung."
Aber allem Anschein nach gibt es doch keine feste Frist. Aber funktionieren muss das EMS natürlich.
Die schöne KI schreibt u.a. dazu:
"Die oft zitierte Frist von „bis zu 6 Monaten“ stammt aus:
Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 27.11.2023 (Aktenzeichen BK6-22-300 – betrifft die Umsetzung des §14a EnWG)"
Die Netzbetreiber sollen demnach die Steuerbarkeit „zeitnah“ sicherstellen. Dabei gilt eine Übergangsregelung von max. 6 Monaten.
Diese 6 Monate gelten für den Netzbetreiber, nicht für den Anlagenbetreiber mit EMS.
Viele Netzbetreiber, Installateure und Fachplaner orientieren sich aber an dieser 6-Monats-Regel, um eine praxisnahe Erwartungshaltung zu definieren:
„Wenn du dem Netzbetreiber mitteilst, dass du die Steuerbarkeit selbst über ein EMS sicherstellst, solltest du das auch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens tun – erfahrungsgemäß innerhalb von etwa 6 Monaten.“
Aber das ist kein Gesetz, keine Vorschrift, sondern eher eine Branchenpraxis bzw. Risikovermeidungsempfehlung."
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Tja, da hat sich die KI wohl etwas ausgedacht. Sowas steht in dem Beschluss überhaupt nicht.krebs8 hat geschrieben: Sa Aug 16, 2025 4:37 pm Ich sprach ja von der Umsetzung und mit EMS. Und da hatte ich mal was von 6 Monaten gelesen.
Aber allem Anschein nach gibt es doch keine feste Frist. Aber funktionieren muss das EMS natürlich.
Die schöne KI schreibt u.a. dazu:
"Die oft zitierte Frist von „bis zu 6 Monaten“ stammt aus:
Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 27.11.2023 (Aktenzeichen BK6-22-300 – betrifft die Umsetzung des §14a EnWG)"
Die Netzbetreiber sollen demnach die Steuerbarkeit „zeitnah“ sicherstellen. Dabei gilt eine Übergangsregelung von max. 6 Monaten.
Diese 6 Monate gelten für den Netzbetreiber, nicht für den Anlagenbetreiber mit EMS.
Viele Netzbetreiber, Installateure und Fachplaner orientieren sich aber an dieser 6-Monats-Regel, um eine praxisnahe Erwartungshaltung zu definieren:
„Wenn du dem Netzbetreiber mitteilst, dass du die Steuerbarkeit selbst über ein EMS sicherstellst, solltest du das auch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens tun – erfahrungsgemäß innerhalb von etwa 6 Monaten.“
Aber das ist kein Gesetz, keine Vorschrift, sondern eher eine Branchenpraxis bzw. Risikovermeidungsempfehlung."
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Da hast Du nicht richtig gelesen.
Ich hatte da zuvor mal woanders was davon gelesen. Das war falsch oder falsch in meiner Erinnerung.
Und das Zitat der KI stimmt doch, da es ja sagt, dass es keine Frist gibt.
Ich hatte da zuvor mal woanders was davon gelesen. Das war falsch oder falsch in meiner Erinnerung.
Und das Zitat der KI stimmt doch, da es ja sagt, dass es keine Frist gibt.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Egal ob die KI oder es der Bruder von Theo seine Schwester ist, die da Aussagen tätigt: sie eignen sich beide nicht dazu, in Diskussionen mit dem VNB (oder irgend einer anderen vorschriftsorientierten Verwaltung) zu treten.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Hallo zusammen,
Frage an die OPENWB Programmierer:
Was ist denn bzgl. EMS und Dimm und Controllkit Einbindung / Feature Erstellung in Zukunft alles geplant ?
Gibt es da soetwas wie eine Roadmap oder eine Grobplanung ?
Was geht da heute schon ?
Ich beschäftige mich auch damit welches EMS ich wie anbieten kann (Bin mit Solaredge+ Speicher unterwegs )
und toll wäre es natürlich möglichst auf die OPENWB zu setzen .... könnt ihr dazu etwas sagen ?
@OpenWB
Besten Gruß
Jörg
Frage an die OPENWB Programmierer:
Was ist denn bzgl. EMS und Dimm und Controllkit Einbindung / Feature Erstellung in Zukunft alles geplant ?
Gibt es da soetwas wie eine Roadmap oder eine Grobplanung ?
Was geht da heute schon ?
Ich beschäftige mich auch damit welches EMS ich wie anbieten kann (Bin mit Solaredge+ Speicher unterwegs )
und toll wäre es natürlich möglichst auf die OPENWB zu setzen .... könnt ihr dazu etwas sagen ?
@OpenWB
Besten Gruß
Jörg
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
Die Kommunikation mit Steuerbox über das Dimm&Control Kit geht schon.Was geht da heute schon ?
Die direkte Kommunikation mit einer Steuerbox auf iMSys ist in Arbeit und wird gemergt sein bevor eine Steuerbox aktiv einen Befehl senden kann.
Die Zertifizierung als CLS Gateway ist in Evaluierung.
Supportanfragen bitte NICHT per PN stellen.
Hardwareprobleme bitte über die Funktion Debug Daten senden mitteilen oder per Mail an support@openwb.de
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG
dafür schonmal Danke für die schnelle Antwort.
Zum THema Roadmap oder Zukunftsplanung: könnt oder wollt ihr da auch noch was zu sagen ?
Hier wäre ja doch noch eine Menge an Entwicklungsaufwand notwendig / möglich je nach
Ausgestaltung auch sehr komplex.
Vielleicht kann man ja sogar über eine kleine Crowdfunding Maßnahme nachdenken um das HEMS/ die HEMS Funktionalität
weiter nach vorne zu bringen ?
Besten Gruß
Jörg
Zum THema Roadmap oder Zukunftsplanung: könnt oder wollt ihr da auch noch was zu sagen ?
Hier wäre ja doch noch eine Menge an Entwicklungsaufwand notwendig / möglich je nach
Ausgestaltung auch sehr komplex.
Vielleicht kann man ja sogar über eine kleine Crowdfunding Maßnahme nachdenken um das HEMS/ die HEMS Funktionalität
weiter nach vorne zu bringen ?
Besten Gruß
Jörg