Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

inki
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Sollte ich was von unserem Netzbetreiber hören, werde ich auch hier berichten.
ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

Ein Frage kann ich schonmal aufklären:
Bei dem Vertrag über §14a EnWG Modul 2 ist es dann kein "Wärmestrom" mehr, sondern ein Vertrag für SteuVE.
Daher dürfen dort dann mehrere, aber halt nur SteuVE angeschlossen werden.
Inzwischen ist bei mir Modul 2 vom Netzbetreiber bestätigt, so dass mein neuer Vertrag ab 1.2. über Modul 2 laufen wird.
Der Preis ist fast identisch zum Wärmestrom, lediglich die Grundgebühr ist 1€ preiswerter...

Den Zähler haben sie noch nicht geschafft zu hinterlegen, also: to be continued...
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inki
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Danke für Dein Update. bzgl. der Module hat man bei mir noch nicht geantwortet. Aber ich werde am 19.1. zwei neue intelligente Messsysteme installiert bekommen. Es müssen bei Messkonzept 10 beide Zähler getauscht werden. Die Steuerbox haben sie noch nicht. Die soll dann frühestens ab März nachgerüstet werden.

Die Umstellung der Module und die Nutzung dynamischer Stromtarife ist dann ab März möglich, wenn man beim Netzbetreiber die Anbindung der von den neuen Zählern kommenden Signale umgesetzt haben wird...
KOnan
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von KOnan »

In der VDE-AR-N 4400:2024-12 Messwesen Strom fand ich einen Hinweis, welche Anforderungen beide Zähler bzw. das System haben.
5.4 Virtuelle Zählpunkte
[..]
Sollen Energiemengen aus mehreren Messstellen zu einer Summe bzw. Summendifferenz zusammengefasst
werden, sind an allen Messstellen mindestens identische oder kürzere Registrierperioden als die Summe bzw.
Summendifferenz, unter Berücksichtigung der Tarifierung (sofern vorhanden), anzuwenden.
Zählpunke (z.B. virtuelle gebildet aus Z1&Z2) und deren Zählpunktbezeichnungen werden dann der Messlokationen zugeordnet.

Ich verstehe das so:
  • das SMGW folgt aus dem dynamischen Tarif für den Hausstrom bzw. Funktion SteuVe.
  • mindesten ein Zähler besitzt Registrierperioden, daher muss auch der zweite Zähler dies haben (virtueller Zählpunkt)
-> beide Zähler am SMGW
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inki
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Heute wurden zwei iMSys mit SMGW installiert. Bis März soll die Kommunikation seitens Netzbetreiber laufen und dann kann ich auf dynamische Stromtarife umstellen.Es gibt dann beim Netzbetreiber wohl auch ein Kundenkonto unter dem ich die übertragenen Daten einsehen kann.

Die Empfehlung war ich solle da zuerst einmal schauen ob alles stimmt, bevor ich einen dynamischen Tarif bestelle...

Meine Fragen in Bezug auf die Module und den Anschlusspunkt für unsere (steuerbare) Wallbox ist man mir noch schuldig.
ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

inki hat geschrieben: Mo Jan 19, 2026 5:00 pm Heute wurden zwei iMSys mit SMGW installiert. Bis März soll die Kommunikation seitens Netzbetreiber laufen und dann kann ich auf dynamische Stromtarife umstellen.Es gibt dann beim Netzbetreiber wohl auch ein Kundenkonto unter dem ich die übertragenen Daten einsehen kann.

Die Empfehlung war ich solle da zuerst einmal schauen ob alles stimmt, bevor ich einen dynamischen Tarif bestelle...

Meine Fragen in Bezug auf die Module und den Anschlusspunkt für unsere (steuerbare) Wallbox ist man mir noch schuldig.
Hängen beide Zähler am gleichen SMGW oder haben sie auch davon 2 installiert?
Ist das SMGW bei Dir "Huckepack", oder hast Du Steckzähler bei denen das wohl nicht geht?
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

ChristophR hat geschrieben: Mo Jan 19, 2026 5:18 pmHängen beide Zähler am gleichen SMGW oder haben sie auch davon 2 installiert?
nur ein SMGW
ChristophR hat geschrieben: Mo Jan 19, 2026 5:18 pmIst das SMGW bei Dir "Huckepack", oder hast Du Steckzähler bei denen das wohl nicht geht?
Es wurden ISKRA MT691 Steckzähler verbaut. Das SMGW ist ein separates Gerät (PPC LTE SMGW) und mit einem Kabel mit wohl beidseitigen RJ12 Steckern mit dem Zählerplatz verbunden. Laut Beschreibung können bis zu 50 Zähler an einem PPC SMGW angeschlossen werden.
ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von ChristophR »

ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 10, 2026 5:16 pm Ein Frage kann ich schonmal aufklären:
Bei dem Vertrag über §14a EnWG Modul 2 ist es dann kein "Wärmestrom" mehr, sondern ein Vertrag für SteuVE.
Daher dürfen dort dann mehrere, aber halt nur SteuVE angeschlossen werden.
Inzwischen ist bei mir Modul 2 vom Netzbetreiber bestätigt, so dass mein neuer Vertrag ab 1.2. über Modul 2 laufen wird.
Der Preis ist fast identisch zum Wärmestrom, lediglich die Grundgebühr ist 1€ preiswerter...

Den Zähler haben sie noch nicht geschafft zu hinterlegen, also: to be continued...
Der Knackpunkt, ob neben der Wärmepumpe auch andere SteuVE angeschlossen werden dürfen, liegt im §22 EnFG (Energiefinanzgesetz).
Der reduziert nach einem EU Vorschlag bestimmte Umlagen auf 0.
Wenn dieser im Vertrag (Lieferant, nicht Netzbetreiber) Berücksichtigung findet, dürfen darüber nur Wärmepumpen betrieben werden.
Der Punkt muss also in jedem Fall mit dem Lieferanten geklärt werden, sonst kann es später mal Ärger geben.

Bei EnBW ist es z.B. so, dass es einen normalen Wärmestrom Tarif gibt, der für alte Wärmepumpen nach §14aEnWG gilt, in diesem wird auch §22EnFG berücksichtigt, dort dürfen nur Wärmepumpen angeschlossen werden.
Daneben gibt es einen weiteren Tarif für SteuVE nach neuem §14aEnWG, in diesem findet der §22EnFG keine Berücksitigung, daher dürfen dort auch andere SteuVE angeschlossen werden.

Bei Vatenfall hingegen wird der §22EnFG in jedem Fall berücksichtigt, hier dürfen also streng genommen trotz neuem §14aEnWG weiterhin nur Wärmepumpen betrieben werden, es gibt dort auch nicht 2 verschiedene Verträge.

Es lebe german Bürokratie. :shock:
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Das ist ja selten dämlich.

Ich kann ja nicht jedes Mal die Verdrahtung ändern lassen, nur weil ich einen anderen Lieferanten wähle… :roll:
inki
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?

Beitrag von inki »

Endlich kam eine Verbindliche Ansage seitens EWR Netze:

Verwendbarkeit der Module

Modul 1
Mischung von steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß §14a mit Nicht-§14a-Verbrauchern an einem Zähler. Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt mittels einer Pauschale welche jährlich neu festgelegt wird

Modul 2
Getrennte Messung der §14a- und Nicht-§14a-Verbraucher mittels zweier Zähler. Am separatem Zähler werden ausschließlich §14a-Verbraucher gemessen. Die Menge, welche ein reduziertes Netzentgelt erhält, wird hier kWh-genau erfasst.

Modul 3
Mischung von steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß §14a mit Nicht-§14a-Verbrauchern an einem Zähler. Das Modul 3 wird zum Modul 1 hinzugebucht. Kunden erhalten somit die pauschalisierte Netzentgeltreduzierung und zusätzlich die vom Lieferanten angebotenen zeitvariablen Tarife. Um das Module 3 zu nutzen, muss, in jedem Fall, ein intelligentes Messsystem vorhanden sein.

Können wir für Z1 und Z2 getrennt festlegen, welches Modul nach §14a jeweils gilt?
Module können, sofern die oben angeführten Vorgaben eingehalten werden, frei gewählt werden.

zwischen Z1 und Z2
Zwischen Z1 und Z2 ist derzeit nur die Wärmepumpe als §14a-Verbraucher angeschlossen.
Somit kann hier nur das Modul 2 ausgewählt werden.
Zusätzlich sind so die Anforderungen des von Ihnen vorgestellten EnFG ( §22) erfüllt.

Z2
Am Zähler Z2 sind folgende Komponenten angeschlossen : Haushalt, Stromspeicher, Wallbox
Aufgrund des gemischten Anschlusses von §14a und Nicht-§14a Verbrauchern, muss hier das Modul 1 ausgewählt werden.
Da beide Zähler des VBEW MK C3 ( ehemals EWR MK 11 ) als intelligentes Messsystem ausgelegt sind, kann hier zusätzlich das Modul 3 beantragt werden.

Modulwahl?
Modul-Zuordnungen müssen über den jeweiligen Lieferanten beantragt werden.

Wallbox parallel zur Wärmepumpe anschließen?
Da die Wallbox derzeit am Zähler Z2 angeschlossen ist, wird die Wärmepumpe alleine am Z1 betrieben. Dies ist Voraussetzung für die Verwendung des EnFG §22.
Der Lieferant zum Zähler Z2 könnte hier die Module 1 + 3 beantragen. Sie erhielten somit die pauschalisierte Netzentgeltreduzierung sowie die zeitvariablen Tarife, sofern diese vom Lieferanten angeboten werden.

Möglich ist auch der Betrieb der Wallox am Z1, parallel mit der vorhandenen Wärmepumpe.
Hierdurch könnten Sie voraussichtlich die Vorteile des EnFG §22 nicht mehr nutzen.

Für eine fundierte Entscheidung müsste hier ein Kostenvergleich Wallbox am Z1 mit Modul 2 <> Wallbox am Z2 mit den Modulen 1+3 durchgeführt werden.


Mein Fazit
  • Wir haben alle denkbaren Optionen und werden jetzt erst einmal die Schaltung der Wallbox wie gehabt belassen.
  • Zwischen Z1 und Z2 an der Wärmepumpe habe ich jetzt die Aktivierung von Modul 2 beim Wärmestromtarif beantragt.
  • Für Z2 mit Wallbox, Stromspeicher und Haushalt werden wir auf dynamische Stromtarif und Modul 1+3 umstellen.
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