Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
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ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
Ein Frage kann ich schonmal aufklären:
Bei dem Vertrag über §14a EnWG Modul 2 ist es dann kein "Wärmestrom" mehr, sondern ein Vertrag für SteuVE.
Daher dürfen dort dann mehrere, aber halt nur SteuVE angeschlossen werden.
Inzwischen ist bei mir Modul 2 vom Netzbetreiber bestätigt, so dass mein neuer Vertrag ab 1.2. über Modul 2 laufen wird.
Der Preis ist fast identisch zum Wärmestrom, lediglich die Grundgebühr ist 1€ preiswerter...
Den Zähler haben sie noch nicht geschafft zu hinterlegen, also: to be continued...
Bei dem Vertrag über §14a EnWG Modul 2 ist es dann kein "Wärmestrom" mehr, sondern ein Vertrag für SteuVE.
Daher dürfen dort dann mehrere, aber halt nur SteuVE angeschlossen werden.
Inzwischen ist bei mir Modul 2 vom Netzbetreiber bestätigt, so dass mein neuer Vertrag ab 1.2. über Modul 2 laufen wird.
Der Preis ist fast identisch zum Wärmestrom, lediglich die Grundgebühr ist 1€ preiswerter...
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
Danke für Dein Update. bzgl. der Module hat man bei mir noch nicht geantwortet. Aber ich werde am 19.1. zwei neue intelligente Messsysteme installiert bekommen. Es müssen bei Messkonzept 10 beide Zähler getauscht werden. Die Steuerbox haben sie noch nicht. Die soll dann frühestens ab März nachgerüstet werden.
Die Umstellung der Module und die Nutzung dynamischer Stromtarife ist dann ab März möglich, wenn man beim Netzbetreiber die Anbindung der von den neuen Zählern kommenden Signale umgesetzt haben wird...
Die Umstellung der Module und die Nutzung dynamischer Stromtarife ist dann ab März möglich, wenn man beim Netzbetreiber die Anbindung der von den neuen Zählern kommenden Signale umgesetzt haben wird...
Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
In der VDE-AR-N 4400:2024-12 Messwesen Strom fand ich einen Hinweis, welche Anforderungen beide Zähler bzw. das System haben.
Ich verstehe das so:
Zählpunke (z.B. virtuelle gebildet aus Z1&Z2) und deren Zählpunktbezeichnungen werden dann der Messlokationen zugeordnet.5.4 Virtuelle Zählpunkte
[..]
Sollen Energiemengen aus mehreren Messstellen zu einer Summe bzw. Summendifferenz zusammengefasst
werden, sind an allen Messstellen mindestens identische oder kürzere Registrierperioden als die Summe bzw.
Summendifferenz, unter Berücksichtigung der Tarifierung (sofern vorhanden), anzuwenden.
Ich verstehe das so:
- das SMGW folgt aus dem dynamischen Tarif für den Hausstrom bzw. Funktion SteuVe.
- mindesten ein Zähler besitzt Registrierperioden, daher muss auch der zweite Zähler dies haben (virtueller Zählpunkt)
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
Heute wurden zwei iMSys mit SMGW installiert. Bis März soll die Kommunikation seitens Netzbetreiber laufen und dann kann ich auf dynamische Stromtarife umstellen.Es gibt dann beim Netzbetreiber wohl auch ein Kundenkonto unter dem ich die übertragenen Daten einsehen kann.
Die Empfehlung war ich solle da zuerst einmal schauen ob alles stimmt, bevor ich einen dynamischen Tarif bestelle...
Meine Fragen in Bezug auf die Module und den Anschlusspunkt für unsere (steuerbare) Wallbox ist man mir noch schuldig.
Die Empfehlung war ich solle da zuerst einmal schauen ob alles stimmt, bevor ich einen dynamischen Tarif bestelle...
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ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
Hängen beide Zähler am gleichen SMGW oder haben sie auch davon 2 installiert?inki hat geschrieben: Mo Jan 19, 2026 5:00 pm Heute wurden zwei iMSys mit SMGW installiert. Bis März soll die Kommunikation seitens Netzbetreiber laufen und dann kann ich auf dynamische Stromtarife umstellen.Es gibt dann beim Netzbetreiber wohl auch ein Kundenkonto unter dem ich die übertragenen Daten einsehen kann.
Die Empfehlung war ich solle da zuerst einmal schauen ob alles stimmt, bevor ich einen dynamischen Tarif bestelle...
Meine Fragen in Bezug auf die Module und den Anschlusspunkt für unsere (steuerbare) Wallbox ist man mir noch schuldig.
Ist das SMGW bei Dir "Huckepack", oder hast Du Steckzähler bei denen das wohl nicht geht?
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
nur ein SMGWChristophR hat geschrieben: Mo Jan 19, 2026 5:18 pmHängen beide Zähler am gleichen SMGW oder haben sie auch davon 2 installiert?
Es wurden ISKRA MT691 Steckzähler verbaut. Das SMGW ist ein separates Gerät (PPC LTE SMGW) und mit einem Kabel mit wohl beidseitigen RJ12 Steckern mit dem Zählerplatz verbunden. Laut Beschreibung können bis zu 50 Zähler an einem PPC SMGW angeschlossen werden.ChristophR hat geschrieben: Mo Jan 19, 2026 5:18 pmIst das SMGW bei Dir "Huckepack", oder hast Du Steckzähler bei denen das wohl nicht geht?
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ChristophR
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Re: Messkonzept 10 und §14a EnWG Module ?
Der Knackpunkt, ob neben der Wärmepumpe auch andere SteuVE angeschlossen werden dürfen, liegt im §22 EnFG (Energiefinanzgesetz).ChristophR hat geschrieben: Sa Jan 10, 2026 5:16 pm Ein Frage kann ich schonmal aufklären:
Bei dem Vertrag über §14a EnWG Modul 2 ist es dann kein "Wärmestrom" mehr, sondern ein Vertrag für SteuVE.
Daher dürfen dort dann mehrere, aber halt nur SteuVE angeschlossen werden.
Inzwischen ist bei mir Modul 2 vom Netzbetreiber bestätigt, so dass mein neuer Vertrag ab 1.2. über Modul 2 laufen wird.
Der Preis ist fast identisch zum Wärmestrom, lediglich die Grundgebühr ist 1€ preiswerter...
Den Zähler haben sie noch nicht geschafft zu hinterlegen, also: to be continued...
Der reduziert nach einem EU Vorschlag bestimmte Umlagen auf 0.
Wenn dieser im Vertrag (Lieferant, nicht Netzbetreiber) Berücksichtigung findet, dürfen darüber nur Wärmepumpen betrieben werden.
Der Punkt muss also in jedem Fall mit dem Lieferanten geklärt werden, sonst kann es später mal Ärger geben.
Bei EnBW ist es z.B. so, dass es einen normalen Wärmestrom Tarif gibt, der für alte Wärmepumpen nach §14aEnWG gilt, in diesem wird auch §22EnFG berücksichtigt, dort dürfen nur Wärmepumpen angeschlossen werden.
Daneben gibt es einen weiteren Tarif für SteuVE nach neuem §14aEnWG, in diesem findet der §22EnFG keine Berücksitigung, daher dürfen dort auch andere SteuVE angeschlossen werden.
Bei Vatenfall hingegen wird der §22EnFG in jedem Fall berücksichtigt, hier dürfen also streng genommen trotz neuem §14aEnWG weiterhin nur Wärmepumpen betrieben werden, es gibt dort auch nicht 2 verschiedene Verträge.
Es lebe german Bürokratie.
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