§ 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Tilli130
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von Tilli130 »

Hallo,
komme bei Westnetz leider auch nicht weiter .
Meldung durch Eli am 25.98.25 , mehrmals telefonisch nachgefragt aber als Antwort kommt immer wurde von der Fachabteilung noch nicht bearbeitet.
Was soll ich sagen läuft bei Westnetz .
Gruß Dirk
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balistarii
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von balistarii »

Hast du von deinem Eli das PDF der Meldung, die er im Installateur Portal der Westnetz gemacht hat erhalten?
Meiner hat mir das PDF über die Meldung zugeschickt!
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Tilli130
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von Tilli130 »

balistarii hat geschrieben: Mi Feb 04, 2026 6:49 pm Hast du von deinem Eli das PDF der Meldung, die er im Installateur Portal der Westnetz gemacht hat erhalten?
Meiner hat mir das PDF über die Meldung zugeschickt!
Hallo,
ja das habe ich aber nütz mir ja auch nicht viel.
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von ID4U »

Doch, denn damit hast Du einen Beleg wann angemeldet wurde. Denn die Netzentgeltreduzierung gibt es ab diesem Zeitpunkt. Sie wird dann nachträglich erstattet.

Bei mir hat es von Anmeldung bis zur Erfassung im System (anderer Netzbetreiber) auch fast ein Jahr gedauert. Habe dann den Betrag ab Anmeldung rückwirkend erstattet bekommen. Aber auch natürlich erst nach weiterem Nachbohren.

Daher ist es schonmal sehr gut wenn man einen Beleg über die Anmeldung hat. Auch wenn es ewig dauert. Ist halt alles #Neuland ;)
Gero
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von Gero »

Ein kleines Update über westnetz aus dem Neuland: Auch mit EEBUS-Ansteuerung besteht mein Eli darauf, APZ und zRFZ in meine Hauptverteilung zu platzieren. Er möchte westnetz da in ihrer Entscheidung, EEBUS oder potentialfreien Kontakt zur Ansteuerung zu nutzen, nicht vorweg greifen und nur EEBUS möglich machen. Ich halte das für eine dumme Ausrede eines ahnungslosen Elektrikers und habe auch keine Lust, nachzufragen ob er mit der Begründung nun alle neuen Hauptverteilungen mit 14a-Verbrauchern grundsätzlich auch mit Ethernet-Anschluss ausrüstet. Die Neuerung, dass APZ nun auch neben der Hausverteilung angebaut werden darf, ist auch unerwähnt geblieben, Der will also nicht.

ich habe noch einen Elektriker auf die Sache angesetzt, mal kucken wann der sich rührt. Anfrage war irgendwann letztes Jahr, aktuell ist er seiner Aussage nach noch dran.
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von ChristophR »

Gero hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 9:27 am Ein kleines Update über westnetz aus dem Neuland: Auch mit EEBUS-Ansteuerung besteht mein Eli darauf, APZ und zRFZ in meine Hauptverteilung zu platzieren. Er möchte westnetz da in ihrer Entscheidung, EEBUS oder potentialfreien Kontakt zur Ansteuerung zu nutzen, nicht vorweg greifen und nur EEBUS möglich machen. Ich halte das für eine dumme Ausrede eines ahnungslosen Elektrikers und habe auch keine Lust, nachzufragen ob er mit der Begründung nun alle neuen Hauptverteilungen mit 14a-Verbrauchern grundsätzlich auch mit Ethernet-Anschluss ausrüstet. Die Neuerung, dass APZ nun auch neben der Hausverteilung angebaut werden darf, ist auch unerwähnt geblieben, Der will also nicht.

ich habe noch einen Elektriker auf die Sache angesetzt, mal kucken wann der sich rührt. Anfrage war irgendwann letztes Jahr, aktuell ist er seiner Aussage nach noch dran.
Du suchst Dir aus, ob Du Relaiskontakte oder EEBUS haben möchtest, Westnetz bietet beides an.
Die Aufgabe des Elektrikers ist bei der Anmeldung nur, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von Gero »

ChristophR hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 11:15 am Die Aufgabe des Elektrikers ist bei der Anmeldung nur, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.
Das sieht dieser Elektriker (übrigens einer, der von e3dc als Installationspartner zertifiziert ist) aber nicht so. So ist das halt mit Vorschriften und deren Interpretation. Wäre der Elektriker das Finanzamt, könnte man den Rechtsweg beschreiten um die richtige Auslegung der Vorschriften feststellen zu lassen. So kann man sich nur einen anderen Elektriker suchen.

Oder sollte es Wege geben, Elektriker zum Anmelden von SteuVE zu zwingen? (westnetz selbst versteckt sich hinter seinen eingetragenen Installateuren und bearbeitet keine Kundenanliegen direkt)
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Re: § 14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wann brauche ich das Dimm- & Control-Kit?

Beitrag von ChristophR »

Gero hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 11:45 am
ChristophR hat geschrieben: Do Feb 26, 2026 11:15 am Die Aufgabe des Elektrikers ist bei der Anmeldung nur, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.
Das sieht dieser Elektriker (übrigens einer, der von e3dc als Installationspartner zertifiziert ist) aber nicht so. So ist das halt mit Vorschriften und deren Interpretation. Wäre der Elektriker das Finanzamt, könnte man den Rechtsweg beschreiten um die richtige Auslegung der Vorschriften feststellen zu lassen. So kann man sich nur einen anderen Elektriker suchen.

Oder sollte es Wege geben, Elektriker zum Anmelden von SteuVE zu zwingen? (westnetz selbst versteckt sich hinter seinen eingetragenen Installateuren und bearbeitet keine Kundenanliegen direkt)
Naja, ein neues Finanzamt könnte man sich nicht suchen... :mrgreen:
Ich denke, dass auch dafür die Schlichtungsstelle Energie zuständig wäre, musst den Fall nur irgendwie Westnetz in die Schuhe schieben. :lol:
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