Da bei Wallboxen ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 gilt, ist das so eigentlich nicht zulässig. Nun hat man ja ein Lastmanagement. Da könnte man das "übersehen"adilen hat geschrieben: ↑Do Dez 24, 2020 8:53 am Wohl eher so (ist vielleicht aber auch nur mein Wunschdenken):
HV => LS 32A => UV
UV => LS 32A => Zuleitung => Wallbox
UV => LS 32A => Zuleitung => Wallbox
Auch wenn das Sicherungsmäsig vielleicht keinen Sinn ergibt:-)
Das Lastmanagement sollte regeln das die Boxen zusammen nicht mehr als 22kW ziehen.
Ich suche eine Lösung bei der beide Wallboxen sich entweder 11kW bzw. lieber 22kW teilen aber nicht 50/50 sondern je nach Anwendung auch im Verhältnis 0/100.
Mein Elektriker will die Leistung bereits über die Sicherung auf einen Wert begrenzen. Das wäre für mich im Notfall auch ok wenn ich davon ab jeder Box diese max. Leistung auch ermögliche kann.
Was ich nicht will ist, dass sich 2 Boxen 11kW teilen und jede nur 5,5kw max. ziehen kann.
Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt.
Ob der Netzbetreiber das aber auch akzeptiert musst du mit diesem abklären