Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

winterborn hat geschrieben: Fr Jul 19, 2024 1:38 pm Nur umsetzten wollen Sie das ganze nicht...
Müssen sie aber. Schreiben sie sogar selbst in der Tabelle auf ihrer Webseite. Hier die entsprechende Regelung der BNetzA:
10.4. Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach Ziffer 10.2.a. und Ziffer 10.3. können jederzeit auf eigenen Wunsch in die netzorientierte Steuerung nach Maßgabe dieser Festlegung wechseln. Der Netzbetreiber kann den Wechsel nicht ablehnen.
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... nlage1.pdf

Man muss mit einer Bestandsanlage nicht wechseln, kann das aber freiwillig. Diesen Wunsch kann der Netzbetreiber nicht ablehnen.
tiffman
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von tiffman »

Mal angenommen, man hat bereits eine in diesem Jahr montierte Wallbox gem. 14a angemeldet (mit EMS), qualifiziert sich also für die reduzierten Netzentgelte und installiert nun eine anmeldepflichtige WP, die man anzumelden vergisst?
Was wären die Konsequenzen? Die Bedingung für die reduzierten Netzentgelte ist ja weiterhin erfüllt. Die Leistung der WP würde wohl nicht in die Berechnungsformel für die Dimmung eingehen - also ein Nachteil für den Betreiber. Im Gegenzug würde die WP nicht gedimmt (ein Vorteil). Doch welche Auswirkungen hat es außerdem (Strafe?)?
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ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Bei SteuVE mit hohem Verbrauch wie Wärmepumpen macht ggf. Modul 2 (verbrauchsabhängig) anstatt Modul 1 (pauschal) Sinn. Das geht dann nicht ;)
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Nachdem ich meine SteuVE bereits am 19.01.2024 über das Onlineportal meines Netzbetreibers angemeldet habe, es aber außer einer Eingangsbestätigung keinerlei Rückmeldung gab habe ich vor ein paar Wochen mal nachgefragt.

Als Antwort habe ich heute ein Formular bekommen welches ich bitte ausfüllen und unterschreiben soll. Alle Angaben hatte ich damals aber schon online gemacht! Also noch mal telefonisch nachgefragt: Ja, wir haben das umgestellt und nun neue Formulare gemacht.

Also zähneknirschend ausgefüllt, eingescannt und als PDF per Mail zugeschickt. Mit handschriftlichem Vermerk das ich die SteuVE bereits am 19.01.2024 online angemeldet habe (ein Kommentarfeld dafür gab es nicht). Denn ich möchte die reduzierten Netzentgelte auch ab dem 19.01.2024 bekommen und nicht erst ab heute.

Der Scan wird nun bestimmt per Hand ins System abgetippt und wenn alles ok ist abgeheftet. So geht Digitalisierung heute ;)
ChristophR
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

ID4U hat geschrieben: Do Jul 11, 2024 6:59 am
ChristophR hat geschrieben: Mi Jul 10, 2024 9:30 pm Da die Netzspannung im Bereich von 207V-253V liegen darf, sind 3x6A im schlimmsten Fall 4554W, was deutlich über den 4,2kW liegt. Die Regelung besagt, dass wenn eine Dimmung auf 4,2kW nicht möglich ist, auf die nächst niedrige Stufe (Im Zweifel 0W, also Abschaltung) "gedimmt" werden muss.
Die 4,2kW wurden aus dem Mindestladestrom von 6A abgeleitet. Damit soll sichergestellt werden das ein Fahrzeug auch bei Dimmung immer noch geladen werden kann. Ein etwas höherer Leistungsbezug aufgrund Abweichungen von der Netznennspannung dürfte also toleriert werden. Ansonsten würden die Gedanken zu der Festlegung (Fahrzeug muß auch bei Dimmung noch laden können) ad absurdum geführt.
Ich wollte das Thema mal klären, wenn ich hier schon für Unruhe sorge. ;)

Ich habe also meinen Netzbetreiber (E.DIS) mit der Frage konfrontiert, da kam postwenden zurück, dass ich mich mit solchen Fragen an den Installateur wenden soll. Da ich keine Lust auf dieses Ping-Pong Spiel hatte, habe ich das natürlich ignoriert. 8-)

Also habe ich die Frage direkt an die Bundesnetzagentur gestellt. Die haben mich kurz darauf (einige Tage Bearbeitungszeit) mit einem konkreten Kontakt an den FNN(VDE) verwiesen, da dieser die Vorgaben technisch konkretisiert.

Dort habe ich nun auch eine Antwort erhalten, die ich gerne mit Euch teilen möchte.

Meine Anfrage lautete:
...
Die Grundidee der neuen Dimmung nach §14a EnWG ist ja, dass z.B. Ladevorgänge eines Elektroautos weiter mit verminderter Leistung möglich bleiben sollen.
Bei mir liegt meist eine Netzspannung um ca. 240V an, daher würde bei einer 3-phasigen Ladung mit 6A die Leistungsgrenze von 4,2kW überschritten.
Muss in solch einem Fall (z.B. durch Umschaltung auf 1-phasiges Laden) die Leistung entsprechend reduziert werden, so dass die Leistungsgrenze nicht überschritten wird?
Dies würde ja eine erhöhte Netzbelastung auf einer Phase (Schieflast) nach sich ziehen. In dem Beschluss wurde extra skizziert, dass dies eigentlich vermieden werden soll.
Oder darf die Ladung in diesem Fall mit 6A 3-phasig weiterlaufen, obwohl die Leistungsgrenze von 4,2kW damit knapp überschritten würde?
Eine Reduzierung unterhalb von 6A ist nicht möglich, da dies ja die Norm für die Ladungen als Untergrenze definiert.
...
Die Antwort darauf lautet:
...
grundsätzlich möchte ich vorab einmal anmerken, dass sich die 6A nur auf Modelle bezieht, die bei der Kommunikation mit PWM arbeiten. Es gibt aber mittlerweile auch schon andere Möglichkeiten ohne PWM, die diese Restriktion daher nicht haben.

Um aber auf Ihre Frage zu antworten:
Generell spricht die bei Ihnen vorherrschende hohe Nennspannung für eine hohe Einspeiseleistung in Ihrem Netzbereich.
Zu rechnen ist jedoch immer mit den Nennwerten, also 230V AC. Toleranzen im Rahmen der DIN EN 50160 (+/- 10%) finden bei Entscheidung, ob Anlagen in den Anwendungsbereich von § 14a EnWG fallen oder nicht, keine Berücksichtigung,.
Im Fall einer netzkritischen Situation, die zu einer Abregelung im Sinne des § 14a EnWG führt, werden höchstwahrscheinlich keine 240 V vorliegen. Die netzorientierte Steuerung hilft nur, Überlastungen bzw. Unterspannung entgegen zu wirken -> Bei einem zu hohen Verbrauch ist die Spannung zu niedrig.

Ansonsten gilt selbstverständlich der Aspekt der Nachweiserbringung. Auch Betreiber von SteuVE müssen dokumentieren, dass dem Steuerbefehl grundsätzlich gefolgt wurde. Es muss sichtbar sein, dass vorherige Leistung als Reaktion auf Steuerbefehl deutlich reduziert wird (auf Mindestbezugsleistung).
...
Den ersten Hinweis, dass es nur Systeme mit PWM betrifft, kann ich leider nicht einordnen, da ich nicht weiß, welche Systeme anders arbeiten sollten...

Die Annahme, dass bei einer Dimmung keine Über- sondern eher eine Unterspannung vorliegen wird, teile ich grundsätzlich.

Die Idee, dass jedoch immer mit dem Nennwert, also 230V AV zu rechnen wäre, würde ja bedeuten, dass sie Leistung z.B. nicht aus einem Zähler ausgelesen werden könnte, da dieser ja die echte Spannung berücksichtigt. Lösen könnte man das Problem also nur so, dass man immer nur den Strom misst und dann von einer 230V Spannung ausgeht. Finde ich sehr bedenklich.
Schlauer fände ich z.B. eine Ausnahmeregel, dass der Wert bei einer SteuVE, bzw. der 1. SteuVE (Je nachdem ob Direktansteuerung oder EMS) um 10% überschritten werden darf.
Aber grundsätzlich ist das für uns ja eine gute Antwort.

Hieraus geht aber auch deutlich hervor, dass unsere Dokumentation nicht nur die reduzierte Leistung während der Dimmung, sondern auch die Reduzierung der Leistung durch die Dimmung enthalten sollte...
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Bei Zweifeln sollte man nachweisen können das die Anlage grundsätzlich den Dimmbefehl umgesetzt hat. Ob nun z.B. von 22kW auf 4,2 oder auf 4,4 kW reduziert wurde wird wohl niemanden im Detail interessieren. Und daher wohl auch keinen Strick daraus drehen. Genau das sagt die BNetzA ja auch in der oben zitierten Antwort " Es muss sichtbar sein, dass vorherige Leistung als Reaktion auf Steuerbefehl deutlich reduziert wird".

Ich schrieb ja schon weiter oben: Bitte keine Probleme dort sehen wo möglicherweise gar keine sind. Die BNetzA hat eine weitgehend unkomplizierte Regel ausgearbeitet - nun sollten wir sie auch nicht komplizierter als nötig machen bzw. sehen ;)
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von aiole »

ID4U hat geschrieben: Di Jul 30, 2024 9:14 pm Ich schrieb ja schon weiter oben: Bitte keine Probleme dort sehen wo möglicherweise gar keine sind. Die BNetzA hat eine weitgehend unkomplizierte Regel ausgearbeitet - nun sollten wir sie auch nicht komplizierter als nötig machen bzw. sehen ;)
Yeap - zumal das Szenario nur extrem selten - wenn überhaupt - von den VNB gefahren werden wird. Schließlich sind sie bei einer Aktivierung der Dimmung verpflichtet, ihren Netzausbau voranzutreiben.

Bei §14a geht es um eine extreme Notsituation. Wenn alle ein halbwegs vernünftiges EMS nutzen und nicht gedankenlos um 17 Uhr ihr EV pluggen würden, um mit 11kW Sofortladen zu starten, gäbe es das Thema nicht.

ps
Der Netzausbau kommt jetzt endlich voran, aber die "German Angst" ist tief verwurzelt ;) .
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von hominidae »

aiole hat geschrieben: Mi Jul 31, 2024 2:19 pm Bei §14a geht es um eine extreme Notsituation. Wenn alle ein halbwegs vernünftiges EMS nutzen und nicht gedankenlos um 17 Uhr ihr EV pluggen würden, um mit 11kW Sofortladen zu starten, gäbe es das Thema nicht.
Die Regeln der BNetzA sind mMn wirklich einfach und die Rechtslage auch eindeutig.
Der Betreiber hat die Wahl und muss dafür gerade stehen....er hat im Anlassfall die Dimmung ordnungsgemäss umzusetzen und dies zu dokumentieren, aber er hat keinen aktiven Nachweis zu erbringen. Der VNB muss im Anlassfall den Nachweis erbringen, dass der Betreiber zuwider handelt. Dafür hat er alle Möglichkeiten mit TAF x,y,z und Einsicht in Dokumentation des Betreibers.
...wobei eben in dem Faden im Victron Forum der VNB über das Ziel hinausschiesst und Eigenschaften des EMS fordert - welche die BnetzA in keinem Atemzug erwähnt - und quasi die Verantwortung für die Einhaltung der Regel dem Betreiber entzieht (oder unterstellt, dass er bewusst bescheisst).
Wohl, weil der VNB keine Lust hat die Nachweisspflicht, das eben nicht (genug/rechtzeitig) gedimmt wurde, selbst zu führen.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

Wer Angst hat bei Überschreitung der 4,2kW aufgrund von Netzspannungstoleranzen belangt zu werden kann ja einfach die Grenzen im EMS entsprechend kleiner einstellen oder die SteuVE bei Dimmung komplett abschalten lassen. Damit ist man dann ganz "save" ;)
tiffman
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von tiffman »

ID4U hat geschrieben: Do Aug 01, 2024 5:52 am die SteuVE bei Dimmung komplett abschalten lassen.
Das ist jetzt auch mein vorübergehender Ansatz, um meine gerade installierte Lambda EU13L 14a-konform zu betreiben. Denn: Dimmen kann sie noch nicht und auch abschalten geht nicht über modbus-tcp, sondern nur über die potentialfreien Kontakte. Diese habe ich jetzt in der WP als EVU-Sperre vedrahten lassen bis zum Dimmkit gelegt, dort aber noch nicht an die Ausgänge angeschlossen (weil diese ja noch nicht funktionieren), sondern gebrückt, damit die WP läuft.
Vergangene Woche habe ich nochmals bei Lambda angefragt und als Antwort bekommen, dass es keine Pläne gibt, ein Dimmen oder Abschalten per modbus-tcp umzusetzen. Mit anderen Worten: Jetzt haben wir einen Anwendungsfall, die Ausgänge des Dimmkits in der SW2 umzusetzen. Gerne helfe ich dann beim Testen.
(Klar ich könnte auch Dimmkit und WP per Koppelrelais an die Steuerbox anschließen, dafür brauche ich aber wieder einen Elektriker. Den will ich nicht und dafür habe ich das Dimm-Kit ja schließlich gekauft.)
Ich bitte openWB, das jetzt umzusetzen.
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